Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: robert0308 am 25. Juni 2014, 11:52:40

Titel: Post vom Amtsgericht
Beitrag von: robert0308 am 25. Juni 2014, 11:52:40
Hallo,

nun ist es soweit...
wir schreiben heute den 25.06.2014 und heute kam ein Schreiben vom Amtsgericht.
Nur weis ich damit leider nicht ganz so viel anzufangen...  :dntknw:

Sehr geehrter Herr....
in o.a. Angelegenheit endet daie Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit ablauf des 25.06.2014.
Anträge auf Versagung der restschuldbefereiung liegen bisher nicht vor. Die Anhörung aller Gläubiger zur beabsichtigten erteilung der Restschuldbeferiung wurde bereits veranlasst.
Mit freundlichen grüßen
Rechtspflegerin


Gleichzeitig lag noch ein Beschluss dabei:

Beschluss
In dem restschuldbefreiungsverfahren
XXX, Str, Ort,
endet die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit Ablauf des 25.06.2014. Das schriftliche verfahren wird angeordnet. termin zur Anhörung aller Gläubiger zur beabsichtigten erteilung der restschuldbefreiung  wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. die Beteiligten erhalten ie Gelegenheit, bis zum 25.07.2014 schriftlich Stellung zu nehmen.


Sorry für die langen Texte, aber es ist glaube ich besser, wenn man die Texte eins zu eins wieder gibt.

was bedeutet das nun?
Ist das schon der Beschluss über die restschuldbefreiung?
Oder muss ich auf den noch mindestens einen Monat warten, bis das verfahren vom Amtsgericht abgeschlossen ist?



Titel: Re: Post vom Amtsgericht
Beitrag von: Feuerwald am 25. Juni 2014, 14:16:18
Ist das schon der Beschluss über die restschuldbefreiung?

- nein, es werden zunächst die Gläubiger angehört. Dann folgt der Beschluss.

§ 300 InsO - Entscheidung über die Restschuldbefreiung

(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.