"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Post vom TH  (Gelesen 2576 mal)

habnixmehr

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Post vom TH
« am: 16. Juli 2014, 14:45:43 »

Hallo zusammen
Bin seit über 4 Jahren im Insolvenzverfahren. Im April diesen Jahres wurde des nach § 200 aufgehoben. Heute bekam ich einen Brief vom TH auf dessen Umschlag
" Achtung Von der Postsperre nicht betroffene Sendung des Insolvenzverwalters Bitte zustellen."
Was bedeutet das .
Die Briefe die ich in den 4 Jahre vom TH erhalten hatte ,trugen diesen Stempel nicht.

Habnixmehr
Gespeichert
 

waldi

Re: Post vom TH
« Antwort #1 am: 16. Juli 2014, 20:29:08 »

Vielleicht hilft §99 InsO weiter.
Gespeichert
 

habnixmehr

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Re: Post vom TH
« Antwort #2 am: 17. Juli 2014, 08:05:56 »

Ich habe diesbezüglich noch kein Schreiben erhalten.Seit Aufhebung der Inso bekommt der TH den pfändbaren Teil der Rente direkt von der RV ( Drittschuldner ) überwiesen.Sonstige Einnahmen oder Erbschaften sind nicht vorhanden.
Nach Aufhebung der Inso fällt die Verfügungsgewalt über mein "Vermögen" wieder auf mich zurück.Ich muss die Auflagen nach §295 befolgen,was ich auch mache.Hat der TH trotz dem das Recht ,eine Postsperre an zuordnen .

Habnixmehr
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Post vom TH
« Antwort #3 am: 17. Juli 2014, 08:37:07 »

Eine Postsperre darf nur das Gericht anordnen. Die gerichtliche Anordnung wäre dem Schuldner auch zugestellt worden.  Und sie ist meiner Meinung nach auch nur im eröffneten Verfahren zulässig. Ich gehe von einem schlichten Fehler des TH aus, als der Stempel auf den Umschlag gemacht wurde.

Einfach mal dem TH den Umschlag zurückschicken mit der Frage, ob eine Verwechselung vorgelegen hat. Oder das ganze schlicht ignorieren.
Gespeichert
 

habnixmehr

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Re: Post vom TH
« Antwort #4 am: 17. Juli 2014, 09:49:16 »

Habe soeben das Insolvenz angerufen..Dort meinte man ,das in ihrem PC keine Postsperre zu sehen ist.100% ausschließen sollte sie das aber nicht.Akteneinsicht könnte sie keine nehmen,die lägen im Keller.Ich sollte mich an den TH wenden.Auf die Frage ,ob eine Postsperre auch noch in der WVP möglich wäre,meinte sie ,ich wäre ja noch im Insolvenzverfahren.
So richtig weiter geholfen hat der Anruf nicht.

Habnixmehr
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz