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Autor Thema: Prämienzahlung auf Lohnzettel  (Gelesen 4788 mal)

jh060820

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Prämienzahlung auf Lohnzettel
« am: 03. Dezember 2008, 12:34:50 »

hallo zusammen , erstmal meine situation ,

habe noch die insolvenz bis august 2009, habe eine partnerin und ein kind, netto habe ich ca 1200 euro ,

jetzt zu meiner frage , ich bekomme eine prämienzahlung im januar von ca 1200 brutto ( ich denke mal sind ca. 600-700 euro netto)

die prämienzahlung kommt mit auf dem lohnzettel von meinem normalen lohn, kann ich die prämienzahlung behalten oder muss ich sie abgeben?

meine arbeitgeber weiß von meiner PI , aber die geben an meinem TH nichts ab, weil ich mit der insolvenzverwalterin das so vereinbart habe das ich sebstständig immer was zahle wenn ich was übrig habe. jeden monat muss ich immer lohnzettel abgeben bei meiner insolvenzverwalterin.

ich weiss jetzt auch nicht wo bei mir die grenze liegt, da ich jeden tag auch insgesamt 120 km mit auto zur fahre.da müsste die grenze zwecks zusatzbelastung ja ein wenig höher sein .

wie hoch ist mein selbstbehalt ? darf ich die zusätzliche zahlung behalten ?

wie hoch darf mein brutto sein um kein geld zu zahlen an meine insolvenzverwalterin?

bei der  lohnsteuerausgleichzahlung darf ich ja auch alles behalten da ich ja in der wohlverhaltensperiode bin .

kann mir jemand mal das erklären wie das ist mit dem geld??

vielen dank mfg
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Feuerwald

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Re: Prämienzahlung auf Lohnzettel
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2008, 13:29:30 »

habe eine partnerin und ein kind, netto habe ich ca 1200 euro

- Das eigene Kind ist als unterhaltpflichtige Persion zu berücksichtigen. Bei der "Partnerin" kommt es darauf an, ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und ob eigene Einkünfte erzielt werden.

Ausgehend von einem Kind (Partnerin ist  ungewiss) wäre die Lohnpfändungstabelle und dort die Spalte mit der Nr. 1 zunächst informativ: Gänzlich unpfändbar alles bis 1.369.99 Euro  Netto/Monat, wird mehr verdient, bspw. wenn in einem Monat  die 600 – 700 Euro Prämienzahlung dazu kommen, kann anteilig etwas pfänden werden.  Bspw. sind von 2.000 Euro netto Arbeitseinkommen gem. Spalte Nr. 1 322,05 Euro pfändbar und abzuführen.

http://pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

 

die prämienzahlung kommt mit auf dem lohnzettel von meinem normalen lohn, kann ich die prämienzahlung behalten oder muss ich sie abgeben?

-> wie zuvor geschrieben.


meine arbeitgeber weiß von meiner PI , aber die geben an meinem TH nichts ab, weil ich mit der insolvenzverwalterin das so vereinbart habe das ich sebstständig immer was zahle wenn ich was übrig habe.

-> was heißt denn wenn Sie etwas übrig haben? Entweder es ist etwas vom Lohn pfändbar, dann ist es abzuführen oder es ist nichts pfändbar, dann muss auch nichts abgeführt werden.


jeden monat muss ich immer lohnzettel abgeben bei meiner insolvenzverwalterin.

-> Ok, das macht Sinn, besser wäre dennoch, der Arbeigeber führt direkt ab, dann gibt es auch keine Fragen.


ich weiss jetzt auch nicht wo bei mir die grenze liegt, da ich jeden tag auch insgesamt 120 km mit auto zur fahre. da müsste die grenze zwecks zusatzbelastung ja ein wenig höher sein .

-> automatisch nicht, entweder man regelt etwas über die Lohnsteuerkarte oder lässt das gerichtlich feststellen. Da aber nur 1.200,00 Euro verdient werden, macht beides wenig Sinn. Es ist ohnehin nichts pfändbar, da ja ein Kind zu berücksichtigen ist. 

 
wie hoch darf mein brutto sein um kein geld zu zahlen an meine insolvenzverwalterin?

-> das geht nach dem Netto.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

jh060820

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Re: Prämienzahlung auf Lohnzettel
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2008, 00:36:30 »

vielen dank für die ausführliche und verständliche antwort, du hast mir sehr weitergeholfen

wir hatten uns so geeinigt das ich wenn ich ein wenig geld übrig habe oder ich mehr wie 1200 verdiene immer ein wenig geld einzahle aufs treuhandkonto

weil mein chef schonmal jemanden aus unserer firma entlassen hat weil er in insolvenz gegangen ist, ob das rechtens war oder nicht , das spielt keine rolle, weil er ein grund gesucht und gefunden hat ihn zu kündigen,

um das aus dem weg zu gehen und meine arbeit zu behalten,habe ich mit meiner insolvenzanwältin so geinigt und den arbeitgeber rausgelassen

ich bin doch froh das ich arbeit habe um meinem niedrigen lebensstandart zu halten

aber nochmals vielen dank für die antwort,

mfg

p.s. meine partnerin bekommt hartz 4 und mein lohn wird voll eingerechnet, wenn ich jetzt ca. 2000 netto habe den einen monat wird sie kein cent vom hartz 4 bekommen und wir müssen das alles vom meinem geld bezahlen,

wird das auch berücksichtigt bei dem pfändbetrag?

oder muss ich hartz 4 informieren das ich von diesem geld nicht alles behalten darf ??
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