Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tinkerbell am 12. September 2010, 11:32:29
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Falls das Thema hier nicht richtig ist, bitte veerschieben.
Mein Mann befindet sich in der WOP. Nun würde ich gern eine Weiterbildung machen für die ich
a.) natürlich bezahlen muß (ca. 3.000€ für 2 Jahre)
b.) auch Meistr-Bafög beantragen kann, was ich auch möchte, allerdings nur die Einmalzahlung(also kein Darlehen)
Meine Frage: Kann uns der Inso-Verwalter da einen Strick rausziehen in dem er evtl. das unpfändbare Einkommen niedrieger ansetzt? Im Moment ist es so, dass es für mich und zwei Kinder berechnet wird(Ich habe einen 400,-€-Job). Das Geld für den Kurs würde ich von jemanden aus meiner Familie bekommen. Und was ist dann mit einem Steuerjahresausgleich? Im Prinzip kann der Inso-Verwalter sich doch dann freuen, wenn dabei etwas mehr bei rumkommt.
Also wer kann mir die Fragen beantworten?
Lg
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Sie sind nicht zur Erwaerbsteilnahme verpflichtet.
Diese Obliegenheit betrifft nur ihren Mann, die er ja erfüllt.
An den Unterhaltsberechtigungen ändert sich nichts, wenn Sie sich weiterbilden.
Da Ihr Mann in der WVP ist, verbleibt doch die Steuererstattung bei Ihnen. Es kommt also auch ihnen zu gute.
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Danke für Ihre Antwort.
Ich muss mich aber korrigieren :rougi:, mein Mann ist noch nicht in der WHP. Macht dies einen Unterschied?
Zur Steuererstattung: Der Inso-VW sagte mal, dass sich eine Steuererklärung nicht "Lohnen" würde, da ja nichts übrig bleiben würde. Da stand aber meine Weiterbildung noch nicht zur Debatte. Also, ist es jetzt sinnvoll die WHP abzuwarten damit ich eine eigene Steuererklärung machen kann oder werden wir doch zusammengelegt? Und "mein Teil" kommt dann mir zugute?