Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Karldergrosse am 14. April 2011, 14:27:54
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Befinde mich ja in der WVP und besitze noch ein Konto bei einer Pensionskasse, welches das Insolvenzverfahren unbeschadet überstanden hatte.
Ich könnte es bei Gelegenheit über meinem Arbeitgeber weiterführen.
Im Moment habe ich 2.000 brutto = 1344,38 netto (von dem nichts gepfändet werden kann).
Was passiert wenn ich von meinem brutto 80 € monatlich wandle und der Pensionskasse zuführe?
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Du hast im Alter einen höheren Pensionsanspruch, weil Du mit dem unpfändbaren Einkommen machen kannst, was Du willst.
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Die Frage ist ob iregndwelche geldwerte Vorteile entstehen die das netto über die Pfändungsgrenze treiben würden ?
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Da nichts pfändbar ist, besteht kein Nachteil für die Gläubiger.
Wären/würden ohne die 80,- Brutto pfändbare Beträge entstehen (Wegfall eines Unterhaltsberechtigten), sollte der bisherige/mögliche pfändbare Betrag freiwillig abgeführt werden.
Im Allgeinen treibt eine Bruttominderung ja auch das Netto nach unten. :wink:
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Danke für die Antwort.
Der zeitliche Horizont meiner Unterhaltsverpflichtung ist viel länger
als der der WVP.
Jetzt warte ich noch auf die Unterlagen der Pensionskasse.