Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sipelan am 10. Dezember 2008, 09:04:41

Titel: Privatinsolvenz und Trennung
Beitrag von: Sipelan am 10. Dezember 2008, 09:04:41
Hallo,
befinde mich seit Februar 07 in der PI, mittlerweile bin ich in der WVP.
Ich verdiene monatlich ca. 1500 € netto, wobei hiervon nichts gepfändet wird da ich für 2 Personen
unterhaltspflichtig bin. (Ehefrau+Tochter) Meine Frau macht momentan nochmal eine schulische Ausbildung und bekommt Bafög 568€+Kindergeld 154€. Ich trage als Hauptverdiener die meisten Kosten wie Miete, Strom/Gas usw..! Nun will sich meine Frau von mir trennen. Eine räumliche Trennung ist ab Januar vorgesehen. Meine Frage ist ob es dann trotzdem nach Trennung die  Pfändungsfreigrenze bei 2 unterhaltspflichtigen Personen bleibt. Unterhalt möchten wir unter uns klären. meine frau will keinen. ich will so viel mir möglich ist meiner Tochter zu kommen lassen damit es ihr gut geht.Muss man dies alles melden wenn man getrennt lebt oder erst wenn man irgendwann einmal eine Scheidung beantragt. Sorry hab null Plan.Hatte noch nie mit dieser Thematik zu tun. Danke!
Titel: Re: Privatinsolvenz und Trennung
Beitrag von: paps am 10. Dezember 2008, 21:27:02
Vom Grunde her bleiben Sie auch während der Trennung Unterhaltsverpflichtet.
Eine Grundvoraussetzung ist aber, dass auch tatsächlich Unterhalt gewährt wird.

Sie sollten also den vorübergehende Stand der Unterhaltszahlung an 1 Person mitteilen.
Es wären bei 1500 dann 72 pfändbar.