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Autor Thema: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte  (Gelesen 2505 mal)

rotesbienchen

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Noch mal ich.

Ich hatte heute ein langes und emotionales Gespräch mit meinem Chef. Bisher wusste er nichts von meiner Inso und wie sehr mich das alles belastet. Ich bin ja nun seit Mai 2009 in der WVP. Heute hab ich nun alles meinem Chef erzählt. Er bot mir an mir zu helfen und das notwendige Geld für einen Vergleich (ca. EUR 5.000,-) aufzubringen. Entweder über Gehaltsvorschuss oder das er das privat macht. Wenn ich dadurch weniger belastenden Stress hätte und somit wieder mehr Arbeitsleistung bringe würde.... Einerseits find ich die Idee gut und himmel was würd ich dafür geben aus der Inso raus zu kommen. Aber ich bin mir unsicher ob die Idee gut ist?!?!

Was meint ihr? Hat jemand sowas schon mal gemacht?

Viele Grüße
Gabriele
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doktor mabuse

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Re: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte
« Antwort #1 am: 15. September 2010, 15:49:36 »

hallo,

ist ja grundsätzlich eine nette Hilfestellung Deines Chefs, aber Er hofft ja auch, dadurch etwas bessere Arbeitsleistung zu erhalten.
Wie kommt denn die Zahl von ca. 5.000 Euro zustande? Ist das schon abzüglich Gerichtskosten und TH Vergütung?
Wird monatlich Etwas vom Gehalt abgeführt, oder ist das Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze?

Sicher gibt es Möglichkeiten,das laufende Verfahren vorzeitig zu beenden, aber ein möglicher Vergleich sollte auf jeden Fall auch die Erteilung der RSB enthalten.

Gruß,
Doktor Mabuse
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rotesbienchen

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Re: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte
« Antwort #2 am: 15. September 2010, 21:05:33 »

Hallo Mabuse,

Die EUR 5.000 sind diese 30 % der Gesamtschulden. Mir wurde geraten mit 25-30 % in die Verhandlungen für einen Vergleich zu gehen da darunter selten was akzeptiert wird. Ich führe jeden Monate 67 Euro ab und hab nun noch vier Jahre bis zu RSB. Also wäre es finanziell besser für die Gläubiger einem Vergleich zu zu stimmen und mich somit früher aus der Inso zu entlassen. Die Gerichtskosten die ich nach Beendigung der WVP und RSB noch zahlen muss sind in diesen 5000 nicht enthalten.

Das mein Chef hofft das ich mich dadurch wieder mehr auf die Arbeit konzentrieren kann ist verständlich. Ich hab Tage (meist um die Zeit wenn ich meine Abrechnungen an den TH schicken muss) an denen ich echt leide. Ich rechne ihm das echt hoch an. Schliesslich wäre das private Hilfe von ihm. Nicht über einen Gehaltsvorschuss oder Darlehen.

Grüße
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Elfi

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Re: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2010, 14:58:32 »

Hallo,

wie ist denn der aktuelle Stand bei Ihnen?

Ich bin auch bei den gleichen Überlegungen, deshalb interessiere ich mich.

Haben Sie einen Anwalt oder eine Schuldenberatung an Ihrer Seite?

MfG Elfi
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horst69

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Re: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2010, 19:35:09 »

Hallo !

Meines Wissens nach kann eine vorzeitige Beendigung der Inso mit anschließender RSB nur erfolgen, wenn die Gerichtskosten auch bezahlt werden( zusammen mit den Gläubigern )
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deagle

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Re: Privatkredit um doch noch Vergleich zu erwirken? Eure Meinungen bitte
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2010, 03:40:04 »

Die vorzeitige beendigung des Verfahrens kann nicht nur, sie muss erfolgen, .
Voraussetzung, Antrag des Schuldners sowie alle Gläubiger  befriedigt und die Verfahrenskosten bezahlt...

siehe BGH Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/ 04
Leitsatz:
b) Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen.

alternativ LG Berlin, Beschl. v. 19.01.2009 - 86 T 24/09
Leitsatz:
Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist auch möglich, wenn die am Insolvenzverfahren teilnehmenden Gläubiger nur teilweise befriedigt und die Restforderungen im Übrigen erlassen werden. Durch entsprechende Vergleichsvereinbarungen mit den Gläubigern erlöschen die Forderungen, so dass die Ansprüche nicht mehr bestehen.


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