"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Problem mit dem Finanzamt  (Gelesen 2222 mal)

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Problem mit dem Finanzamt
« am: 08. Dezember 2011, 06:49:02 »

Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet.

Benötige für die Arbeit ein PKW (Astra Baujahr 1998), welcher durch den Insolvenzverwalter, an mich schriftlich freigegeben wurde. Anscheinend läuft dieses Fahrzeug beim Finanzamt auf den Namen meines Insolvenzverwalters, da die Kfz-Steuer rechnungstechnisch auf ihn lief.
Da ich das Fahrzeug nutze, schickte mir der IV die Rechnungsauforderung der Kfz-Steuer, durch das Finanzamt, mit der Bitte den geforderten Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Dies habe ich wie gewünscht gemacht.

Leider musste ich feststellen, das nun das Finanzamt diesen durch mich überwiesenen Betrag, nicht für die Kfz-Steuer verwendet hat, sondern mit Altschulden verrechnet hat.

Das habe ich aus zwei Gründen überhaupt nicht verstanden. Zum einen wurde aufgrund der Insolvenz meine Eigentumswohnung aufgrund der vorhandenen Verschuldung, weit unter dem tatsächlichen Wert, versteigert. Und beim Versteigerungstermin hieß es, das der Käufer (eine meiner Gläubigerbanken :wink:), nicht nur den vereinbarten Kaufpreis, sondern auch die aufgelaufenen Altschulden beim Finanzamt und die offenen Forderungen für Grundsteuer und die offenen Beträge für die Mietnebenkosten etc. ausgleichen muss. Diese hatten alle ebenfalls alle den Zugriff auf die Eigentumswohnung veranlaßt bzw. sich darüber ihre Forderung abgesichert.

Und zum anderen waren alle offenen Forderungen des Finanzamtes in der Auflistung für meinen Insolvenzantrag aufgeführt. Diese Beträge müssten doch, selbst wenn sie nicht beim Verkauf der Eigentumswohnung durch den Käufer (Gläubigerbank) ausgeglichen wurden, zur Konkursmasse gehören. Oder verstehe ich da irgendetwas falsch.

Muss ich jetzt jedesmal damit rechnen, wenn ich irgend welche Zahlungen an das Finanzamt leiste, das diese durch das Finanzamt zweckentfremdet (für Altschulden) werden. Das würde ja bedeuten, das ich aktuelle Vorgänge nicht bezahlen könnte und automatisch neue Forderungen entstehen, da ich jeweils Altschulden beim Finanzamt begleiche.
Würde ich nicht bei dieser Logik automatisch aus der Insolvenz herausfallen, weil damit neue Schulden entstehen :neutral:. Genau das würde doch gegen den Sinn einer Insolvenz sprechen bzw. sie damit unmöglich machen.

Stehen dem Finanzamt mehr Rechte als allen anderen Gläubigern bei einer Insolvenz zu?

Habe ich irgend etwas falsch gemacht bzw. wie gehe ich jetzt am besten vor?

Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Problem mit dem Finanzamt
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 08:25:13 »

...mit der Bitte den geforderten Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Dies habe ich wie gewünscht gemacht.

Haben Sie bei der Überweisung einen Verwendungszweck (Kfz-Steuer) angegeben? Falls ja, darf das FA nicht mit Insolvenzforderungen verrechnen.
Gespeichert
 

Sterntaler61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Problem mit dem Finanzamt
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 08:43:02 »

Habe die Überweisung definitiv mit dem Verwendungszweck (Kfz-Steuer Nummer) überwiesen.

Fakt ist aber das Sie mir schriftlich mitgeteilt haben, das die überwiesene Summe (Finanzamt intern) anderweitig verbucht wurde.

Wie gehe ich jetzt am besten vor, damit die Kfz-Steuer als bezahlt gilt.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Problem mit dem Finanzamt
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 08:57:24 »

Habe die Überweisung definitiv mit dem Verwendungszweck (Kfz-Steuer Nummer) überwiesen.

Fakt ist aber das Sie mir schriftlich mitgeteilt haben, das die überwiesene Summe (Finanzamt intern) anderweitig verbucht wurde.

Wie gehe ich jetzt am besten vor, damit die Kfz-Steuer als bezahlt gilt.

Schreiben Sie dem FA, dass Sie der Verrechnung mit Hinweis auf § 225 Abs. 1 AO widersprechen und hilfsweise einen rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheid beantragen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz