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Autor Thema: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2342 mal)

lucido

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« am: 22. Februar 2011, 05:16:25 »

hallo ich bin neu hier
Und weil ich keine deutsche bin, möchte mich im voraus enttschuldigen für meine grammatikalische fehler.

Ich befinde mich in eine Wohlverhaltensperiode, seit 2007, und seit 2004 habe ich keine einkommens-steuererklärung zur finanzamt abgegeben, ich habe von finanzamt noch keine erinnerungsbriefen oder mahnungen bekomme, vielheicht weil lauter groben rechnungen, muss die finanzamt circa 400 euro pro jahr auf mein girokonto überweisen, sollte der fall sein, darf ich das geld behalten  :biggrin:
nur eine teile behalten   :gruebel:
oder alles zu meine TH abgeben  :cry:
was solle ich machen  :gruebel:
Ich wäre dankbar wenn jemand könnte mir helfen, würde mich freuen :juchu:

dankeschen

Lucido
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Fallera

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 22. Februar 2011, 08:24:56 »

Guten Tag,

Wenn ich Sie richtig verstehe, stünden Ihnen lt. Ihren Berechnungen ca. 400 EUR pro Jahr an Erstattungen zu. Sie befinden sich seit 2007 in der WVP, sprich Ihr Verfahren wurde bereits aufgehoben!

Wenn dem so ist und keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, dürften Sie den Erstattungsbetrag ab Aufhebung behalten und müssten nichts and den TH abgeben.

Von der Insolvenzeröffnung bis zur Aufhebung und dem Beginn der WVP ist Ihr TH für die Erstellung der Steuererklärung zuständig, nicht sie! Erst ab Beginn der WVP müssten Sie das wieder machen.

 :hi:
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Kurt Cobain
 

gambrinus

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 22. Februar 2011, 21:06:53 »

Hallo,
es gibt noch eine Möglichkeit. :?
Ich habe auch Schulden beim Finanzamt, die haben die Rückerstattung mal eben mit den alten Schulden verrechnet. Bringt mir also nur bedingt was. :cry:
Wenn Sie keine Schulden beim FA haben, viel spaß beim Geld ausgeben ! :wow:
Grüße Gambrinus
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