Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kati1968 am 02. Februar 2009, 13:24:02
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Hallo!
Ich bin nun in der WVP. die Pflichten( Obliegenheiten) kenne ich nun. doch was habe ich für Rechte?
Und noch eines: laut meinem Treuhänder habe ich eine Abtretungserklärung untershreiben( dessen war ich mir in der Aufregung nicht mehr bewusst) in der ich auch das Guthaben von der Lohnsteuererstattung abgeben soll, kann das sein?
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Mit der Einstellung des Verfahrens erhält der Schuldner das Recht zurück,über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. § 215 Abs. 2 InsO.
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Und wie bereits in einem anderen Tread dazu geschrieben, die Abtretung auf künftige Erstattungen außerhalb des Verfahrens sofort widerrufen.