Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Blume1985 am 21. Dezember 2012, 11:14:54

Titel: Reisekostenerstattung nicht angegeben
Beitrag von: Blume1985 am 21. Dezember 2012, 11:14:54
Guten Morgen.

Habe eine kurze Frage : Muss ich eine steuerfreie Reisekostenerstattung meines AG auch meinem TH mitteilen? Im September habe ich 503 Euro erstattet bekommen. Habe das Auto meiner Schwiegereltern hier für genutzt .

Habe es nie angegeben weil ich dachte das ich das nicht müsste bin schließlich in Vorleistung getreten.

Meine Freundin meinte jetzt ich müsse es angeben schließlich stehe dies später auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und dann Fliege alles auf....

Soll ich es nachträglich noch angeben . Gefährdung RSB???

Hab jetzt echt Angst.....

Was vielleicht noch wichtig wäre befinde mich in der Wohlverhsltsperiode...

Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Titel: Re: Reisekostenerstattung nicht angegeben
Beitrag von: Der_Alte am 21. Dezember 2012, 13:37:21
Reisekostenerstattungen sind nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar und brauchen deshalb auch nicht angegeben werden.
Titel: Re: Reisekostenerstattung nicht angegeben
Beitrag von: Insoman am 21. Dezember 2012, 13:41:53
Sie sollten sich keine Sorgen machen.
Anzeigepflichtig waren Sie bzgl. der Reisekostenerstattung nicht.
Die Erstattung stellt keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge i.S.d. § 295 (1)3 InsO dar
(unpfändbar nach § 850a 3 ZPO); von einem "Verheimlichen" im insolvenzrechtlichen Sinne kann auch nicht gesprochen werden.