Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rudolf61 am 30. August 2011, 16:16:16
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Hallo,
Kann von einer Krankenkasse über die Rentenversicherung in der Wohlverhaltensphase Geld (Bis 50%)eingezogen werden? In diesem Fall wird der Ehepartner mit veranlagt.
Nach Auskunft eines RA soll es darüber Grundsatzurteile geben.
Hat jemand in dieser Richtung Erfahrungen gemacht? Ich denke ,in der WVP
darf keiner bevorteilt werden sonst ist die Restschuldbefreiung gefährdet.
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Eine ausführliche Schilderung des Sachverhalts würde eine Antwort erleichtern.
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Es wird auf die §§ 51-54 SGB I verwiesen wo eine Verrechnung bis zur hälfte
der laufenden geldleistung(hier Rente) zulässig ist.In der WVP dürfte dies aber nicht zulässig sein oder gibt es noch andere Bestimmungen?Wenn es zu dieser Problematik Gerichtsurteile geben sollte wo könnte man nachlesen?