Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: KatharinaM am 24. Juni 2008, 14:45:35
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Hallo,
ich befinde mich im laufenden Insolvenz - Verfahren wurde im November 2006 eröffnet.
Nun mußte ich Rente wegen Erwerbsminderung beantragen und bekomme im Moment Grundsicherung.
Wie verhält es sich im Insolvenz mit einer Rentennachzahlung?
Danke.
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Hallo,
tja woraus wollen Sie denn jetzt hinaus ? Zunächst mal müssen Sie den IV und das Gericht über den "Arbeitsplatzwechsel" informieren, sprich in Kenntnis setzen, dass Sie erwerbsunfähig geworden sind.
Der Pfändungsbetrag errechnet sich genauso nach Pfändungstabelle, wie bei einem Arbeitseinkommen. Wenn Sie derzeit weniger bekommen, als Ihnen zusteht, dann wird eine etwaige Nachzahlung auf die Monate verrechnet (ggf. ist ein Antrag bei Gericht notwendig).
MfG
ThoFa
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Danke.
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
Ich wurde von der Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft - bin deshalb aus ALG II raus und erhalte Grundsicherung.
Das habe ich dem IV schon mitgeteilt.
Jetzt wurde ein Rentenantrag gestellt. Bis dieser bearbeitet ist vergehen mehrere Monate. Da diese Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, werde ich auch dann noch zusätzliche Grundsicherungsleistung erhalten.
Sollte die Rentennachzahlung z.B. für 6 Monate sein - wird dieser Betrag bei ca. 3000 Euro liegen.
Diese 3000 Euro werden dann (so gehe ich aus - da ich nicht weiß, ob der Rententräger das direkt mit dem Grundsicherungsamt verrechnet) an mich überwiesen und mit den nächsten Zahlungen Grundsicherung verrechnet.
Da ich mich im Insolvenz befinde - möchte ich gerne wissen, wie eine Rentennachzahlung dort gehändelt wird.
Ich fand dazu im Net einige Widersprüche.
Bestenfalls (so konnte ich dort lesen) wird eine Rentennachzahlung auf die Monate verteilt gerechnet. D.h. in diesem Falle 500 Euro pro Monat - und so dürfte nichts "gepfändet" werden vom IV.
Ist das korrekt - oder nicht???
Danke.
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Hallo,
Ist das korrekt - oder nicht???
dann wird eine etwaige Nachzahlung auf die Monate verrechnet (ggf. ist ein Antrag bei Gericht notwendig).
MfG
ThoFa