Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: elga am 26. Februar 2015, 11:37:50
-
hallo,
ich bin jetzt seit 12.02. in der wvp.
bis jetzt habe ich alg 1 bezogen. im okt.2014 habe ich einen rentenantrag wegen erwerbsminderung gestellt, dessen bescheid ich heute bekommen habe.
nun meine frage: ich bekomme ja nun eine nachzahlung, von der wird nun das monatliche alg 1, dass niedriger war, als die rente, abgezogen und die differenz ist ja eigentlich meine.
wird denn nun die differenz monatlich auggespalten und zu dem alg 1 zugerechnet, dass ich erhalten habe?
dann würde ich nämlich nicht über die pfändungsgrenze kommen und würde alles bekommen.
oder verleibt mein th sich nun die ganze differenz ein?
für verständliche antworten von euch wäre ich sehr dankbar.
gruß
elga
-
Rückständige Rentenzahlungen sind auf die Monate aufzuteilen, für die sie zu zahlen gewesen wären, und dann ist danach zu ermitteln, ob es einen Pfandbetrag gegeben hätte.
-
habe auf diese antwort gehofft.
muss ich das beantragen oder macht der th das von sich aus so?
-
Die Rentenversicherung muss es von sich aus so machen. Der TH nimmt ja nur die pfändbaren Beträge von der Rentenverischerung in Empfang.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann sprechen Sie mit der Rentenversicherung.