Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 29. September 2012, 16:27:46

Titel: Rentenversicherung in der WVP
Beitrag von: horst69 am 29. September 2012, 16:27:46
Hallo an alle !

Ich habe eine Frage und mich würden eure Meinungen hierzu interessieren.

Ich habe eine freie Mitabreiterin als Handelsvertreterin HGB 84.

Nun ist es so, das Sie im eröffneten Verfahren ist und keine Altersvorsorge hat.

Ich würde gerne eine Versicherung abschließen für Sie, ich als Versicherungsnehmerin und Sie als versicherte Person. Sobald Sie in der WVP ist, würde ich als Versicherungsnehmer zurücktreten und Ihr den Vertrag überschreiben.

Kann ich das machen oder habt Ihr da Bedenken ??

Titel: Re: Rentenversicherung in der WVP
Beitrag von: tomwr am 29. September 2012, 17:07:53
Na das sieht mir aber nach verschleiertem Arbeitseinkommen aus.
 :whistle:
Titel: Re: Rentenversicherung in der WVP
Beitrag von: paps am 29. September 2012, 18:41:32
Solange es aus dem Pfändungsfreien kommt, sollte es gehen.
Allerdings würde ich die Übertragung auf ein Ausscheiden festlegen.
So unmittelbar nach Aufhebung des Verfahrens würde ich es nicht tun.

Zahlst du als VN, dann sollte man sich genau überlegen, wie das FA reagieren wird, wenn die Altersvorsorge übertragen wird. (Schenkung ? )

Welcher Art soll denn die Altersvorsorge sein?
Titel: Re: Rentenversicherung in der WVP
Beitrag von: tomwr am 29. September 2012, 22:37:46
Warum sollte der "freie Mitarbeiter" aus seinem pfändungsfreien Einkommen eine fremde Versicherung des Arbeitgebers zahlen (auch wenn er begünstigt ist) ? Das hängt alles ein bischen an der Vertragsgestaltung. Tatsache ist, dass ggf. Vermögenswerte erzielt werden die massezugehörig sind oder sein können gem. §35 InsO. Sofern die Tätigkeit vom Insolvenzverwalter freigegeben ist, sehe ich da überhaupt keine Probleme, dann müsste man sich aber auch keine wilden Konstrukte überlegen.

Ansonsten bewegt man sich da glaube ich ein bischen in einem Minenfeld, weil da viele Gefahren lauern.
Ich verstehe auch nicht die Beweggründe, warum das unbedingt jetzt sein muss und man nicht 1 bis 2 Jahre bis zur WVP warten kann. Jeder Jeck is anders, heißt es, ich würde hier aber keine Risiken eingehen.
Titel: Re: Rentenversicherung in der WVP
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 18. Oktober 2012, 17:35:46
Ist hier vielleicht eine Lösung?:

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/private-altersvorsorge-in-der-insolvenz-330535 (http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/private-altersvorsorge-in-der-insolvenz-330535)