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Autor Thema: Rentenzahlung aus einer Zusatzversicherung  (Gelesen 2564 mal)

Mondbasis

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Rentenzahlung aus einer Zusatzversicherung
« am: 08. November 2013, 13:47:15 »

Hallo,
ich habe mal schon wieder eine Frage:
meine Frau hat in den 90er Jahren eine Rentenzahlung aus ihrer Berufsunfähigkeits - Zusatzversicherung, die aber gekündigt worden ist, abgeschlossen. Die Auszahlung wurde aber vor der Verbraucherinsolvenz ausbezahlt.
Meine Frau bekam dann auf einmal einen Verrechnungscheck von ca.23,00€ monatlich. Dies teilten Wir auch Ihrem TH, und gaben diese monatlichen Schecks bei ihm ab.  Meine Frau ist von Beruf Hausfrau und hat daher kein Einkommen, von meinem Entgelt wird Sie als unterhaltungspflichtig anerkannt und meine monatlichen Pfändung entsprechend angepasst.
Dann hörten Wir über ein Jahr nichts mehr von dieser Versicherung, es kamen auch keine Schecks mehr, deshalb nahmen Wir an, dass der TH von meiner Frau diese Angelegenheit geregelt hat.
Diese Woche bekam mein Frau einen Brief von dieser Versicherung mit 2 Verrechnungschecks einmal 640,60€ und einmal mit 22,70€ für den Monat November 2013, der größere Betrag bezieht von einem Zeitraum ab Juli 2011.
Ich habe dann diesen Brief samt ein Schreiben von mir dem TH meiner Frau per Fax geschickt und bis dato keine Antwort erhalten.
Die Frage ist jetzt, kann das Geld als Einkommen gerechnet werden und damit in die Masse, oder gehört dieses Geld meiner Frau?
Das Geld können Wir gut gebrauchen, denn unsere Waschmaschine geht langsam aber sicher kaputt, eine Reparatur lohnt sich nicht, da die 15 Jahre alt ist.
Wir reichen heute diese Schecks bei unserer Bank ein, und halten es erst mal zurück, da wir nicht wissen ob das Geld rechtsmäßig meiner Frau gehört.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Mondbasis
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Insoman

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Re: Rentenzahlung aus einer Zusatzversicherung
« Antwort #1 am: 08. November 2013, 21:46:43 »

Die Zahlungen aus der Versicherung hätten meiner Ansicht nach nicht abgegeben werden müssen, weil unpfändbar analog
§ 850b ZPO.
Auf die Ihnen eingeräumte -erhöhte- Pfändungsfreigrenze hat dies keine Auswirkung, da die Beträge unerheblich sind.
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Mondbasis

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Re: Rentenzahlung aus einer Zusatzversicherung
« Antwort #2 am: 14. November 2013, 12:17:02 »

Update:

Heute hat der TH einen Brief meiner Frau zugesendet, indem drin steht, dass der Scheck bis zum 20.11.2013 bei Ihm einzureichen sei. :fuchsteufelswild: :cry:
Die Sache ist nur, den Scheck hatten Wir einige Wochen bei uns liegen, und deshalb dann diese Woche bei unserer Hausbank eingereicht. Er will die 640,00€ haben, ist das aber auch korrekt?

Vielen Dank für Eure Antworten

mgf
 Mondbasis

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Der_Alte

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Re: Rentenzahlung aus einer Zusatzversicherung
« Antwort #3 am: 14. November 2013, 15:19:48 »

Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es sich analog § 850 Abs. 2 ZPO um Arbeitseinkommen handelt. Da die Summe deutlich unterhalb der Pfändungsgrenze liegt steht dem TH keine Zahlung zu.
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