Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: dageline am 25. August 2016, 14:30:10
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Ich werde im Februar 2019 Rentner mit 63 . Meine Insolvenz endet aber erst im September 2019 . Kann ich trotzdem in Rente gehen .
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Na klar kann auch jemand in der Insolvenz mit 63 Jahren in Rente gehen.
Gemeint war aber wohl eher, ob das negative Folgen haben kann, weil das Einkommen dadurch sinkt? Ob das also ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit sein könnte?
Da wird es schon interessant. Aus welchen Gründen wird denn die Verrentung schon mit 63 angestrebt? Gesundheit, betriebliche Gründe? Ließe sich das irgendwie begründen, wenn ein Gläubiger auf die Idee käme, das als Grund für einen Versagungsantrag zu stellen? Immerhin dürfte das ja so etwa zweieinhalb Jahre vor der normalen Altersrente sein, mit den entsprechenden zusätzlichen Abschlägen.
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Wie hoch ist das jetzige Einkommen bzw wie hoch der pfändbare Betrag im Moment und nach Rentenbeginn?
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Die gesetzliche Rente kann mit 63 Jahren (plus der üblichen Zuschlagsmonate) beginnen, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Mit Eintritt in die gesetzliche Rente entfällt die Erwerbsobliegenheit.