Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: femi am 22. Januar 2014, 16:46:43

Titel: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: femi am 22. Januar 2014, 16:46:43

Hallo,

mir wurde mit Beschluss vom 3.12.2013 Restschuldbefreiung erteilt.
Im Schreiben vom Gericht wurde geschrieben, dass die TH die festgesetzte
Vergütung bereits aus der Insolvenzmasse bekommen habe.
Es ist ihr gestattet sich vor Ablösung des Anderkontos ergebenen Überschuss als
Ersatz für weitere Auslagen zu entnehmen.

Nun meine Frage, ich habe bislang noch keinen abschießenden Bericht von der TH
bekommen. Ist es üblich dass die TH einen Bericht schreibt?
          Können noch Gerichtskosten auf mich zu kommen?


Dann noch eine Frage zum Schufaeintrag. Es wird wohl zuerst ein Erledigungsvermerk eingetragen,
und erst 3 Jahre nach Eintragung des Erledigungsvermerk erfolgt die Löschung der gesamten Einträge
(wenn ich es richtig verstanden habe).

Wer trägt den Erledigungsvermerk ein? Muss ich da selbst etwas unternehmen?

Vielen Dank schon mal.

Herzliche Grüße femi

Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: Insoman am 22. Januar 2014, 19:35:25
Zitat
Können noch Gerichtskosten auf mich zu kommen?

Soweit ausreichend Insolvenzmasse vorhanden, werden sämtliche Verfahrenskosten daraus bedient (§ 53 iVm §54 InsO).
Die Gerichtskosten wären dann also auch bezahlt!

Zitat
Wer trägt den Erledigungsvermerk ein? Muss ich da selbst etwas unternehmen?
Das geschieht ohne Ihr Zutun.
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: eidechse am 23. Januar 2014, 14:57:30
Zitat von: femi
Ist es üblich dass die TH einen Bericht schreibt?

Der TH schreibt einen Bericht, jedoch nicht für den Schuldner sondern für das Gericht. Der Abschlussbericht ist mit Sicherheit auch schon längst geschrieben und in der Gerichtsakte. Sie werden ihn aber nicht ohne weiteres erhalten. Entweder Sie nehmen Einsicht in die Gerichtsakte oder sie fragen beim TH an und erwischen einen netten und großzügigen TH, der Ihnen den Abschlussbericht zur Verfügung stellt.
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: tomwr am 24. Januar 2014, 18:59:01
...
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: femi am 26. Januar 2014, 20:36:45

Herzlichen Dank Insoman und Eidechse
für Ihre schnellen Antworten.

Nun noch eine Frage wie erfahre ich wann der Erledigungsvermerk
eingetragen wurde? So dass ich weiß wann die 3 Jahre rum sind?

So eine Schufaanfrage kostet ja nicht grade wenig.

Herzliche Grüße
femi
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: HausH am 26. Januar 2014, 22:18:30
 :hi:

eine Schufaanfrage kostet nichts, du darfst dir ein mal im Jahr eine solche Auskunft gratis holen.

http://kostenlose-schufa-auskunft.de/

hab ich auch letztes Jahr gemacht, musste feststellen das sogar meine Tel. Nr. dort vermerkt wurde...dagegen habe ich widerspruch eingelegt, jetzt ist die Nummer zumindest weg. Frag nicht was da noch so alles drin steht 
gruß von HausH
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: femi am 02. Februar 2014, 11:17:17
Hallo HausH,

danke für Deinen Tipp. Werde noch einige Wochen warten,
(hab ja keine Ahnung wie schnell die Daten in die Schufa
eingepflegt werden). Dann werde ich den link mal ausprobieren.

Viele Grüße und Danke nochmal.
femi
Titel: Re: Restschulbefreiung erteilt, noch Fragen offen....
Beitrag von: KarlPaul am 23. Februar 2014, 22:01:55
Bei mir wird es wohl noch einige Monate dauern ehe ich auch soweit bin.

Ich hatte eigentlich aus anderen Gründen kürzlich Kontakt meiner Bank, sie hatten eine Kleinigkeit
falsch gemacht, wir kamen etwas ins Gespräch und die Sachbeabeiterin sagte mit sobald
die RSB in der Schufa drin steht - Im Moment ist sie ja nur angekündigt - dann interessiert
das die Bank nicht mehr und ich wäre dann ein normaler Kunde , sie erwähnte dann Dispo und richtige Kreditkarte und was immer anliegt. Nicht das ich davon irgendetwas dringend brauche.