Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nasch2 am 19. Februar 2013, 22:25:31

Titel: Restschuldbefreiung zum 5.3.13- ist der volle maerz pfaendbar oder nur anteilig
Beitrag von: nasch2 am 19. Februar 2013, 22:25:31
hallo
endlich!!!! heute kam post, laufzeit der abtretungserklaerung endet zum 5.3.13. antraege auf erteilung liegen nicht vor. Ende Maerz ist der letzte Betrag faellig. Muss ich da zur Berechnugsgrundlage den vollen Monat annehmen oder nur anteilig???
Falls da jemand erfahrung hat, muss ich hierfuer einen Antrag bei gericht stellen, zwecks anteiliger berechnung des mopnat merz??
Danke euch und vielen dank fuer die vieleb guten hilfen ueber die jahre. besonders am anfang habt ihr mir alle sehr gut geholfen!!!