Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dortmund12 am 03. Juni 2014, 15:49:58
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:gruebel:
Hallo,
ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen, dass eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt
werden kann. Mein TH hat dem Gericht mitgeteilt, dass "genug Masse erwirtschaftet wurde um die
angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen alle in voller Höhe zu befriedigen".
Ich werde jetzt gebeten, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob der Antrag gestellt wird.
Was soll/muss ich jetzt machen?
Dem Gericht einfach schreiben: "Ja ich möchte einen Antrag stellen." oder sollte ich gleich
etwas Formloses schicken?
Danke für die Antworten :neutral:
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Einfach schreiben, dass man die vorzeitige RSB beantragt. Eine weitergehende Begründung braucht es nicht, denn das Gericht hat ja schon geprüft, dass ein Antrag möglich ist.
Herzlichen Glückwunsch, dass es so und schnell geklappt hat.
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:juchu:
Lieber Der Alte,
ich danke dir für deine schnelle Antwort. Ich werde dann gleich heute noch ein
schreiben aufsetzen.
:wow: