Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nighty am 06. Februar 2009, 21:30:57

Titel: Restschuldenbefreiung vorzeitig beenden
Beitrag von: Nighty am 06. Februar 2009, 21:30:57
Guten Abend liebe user,

ich bin jetzt in der restschuldenbefreiungsphase und habe jezt alles abbezahlt von meinen schulden und den laufenden kosten. Was passiert jetzt wird die restschuldenbefreiungsphase jetzt aufgehoben oder wie sollte es jetzt ablaufen?


danke euch schonmal für eure antworten
Titel: Re: Restschuldenbefreiung vorzeitig beenden
Beitrag von: paps am 07. Februar 2009, 12:25:04
Wenn das Gericht nicht von selber reagiert, stellen Sie einen formlosen  Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB.
Titel: Re: Restschuldenbefreiung vorzeitig beenden
Beitrag von: Nighty am 07. Februar 2009, 17:54:42
Also soll ich erstmal ein bis zwei monate warten und dann soll ich oder der treuhändler den antrag stellen?
Titel: Re: Restschuldenbefreiung vorzeitig beenden
Beitrag von: paps am 07. Februar 2009, 19:20:51
Rufen Sie doch den Th an.
Wenn alle Kosten gezahlt sind, müßte er von sich aus die Schlußabrechnung vornehmen und dem gericht entsprechende Mitteilung machen.

Will er dies nicht, laufen Sie Gefahr, dasss mit den weiteren pfändbaren Beträgen auch noch die nachrangigen Insolvenzgläubiger / Forderungen bedient werden. (Zinsen, Kosten... der Tabellengläubiger.)

Der TH freut sich dann natürlich auch, da er für wenig Arbeit wenigstens noch seine 119,- gesichert hat.