"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: richtig antworten oder wie sage ich es den anderen.....  (Gelesen 2574 mal)

makro

  • Gast
richtig antworten oder wie sage ich es den anderen.....
« am: 06. Februar 2011, 20:58:57 »

Na ja, ich bin ja jetzt seit Januar in der WVP, wie antworte ich eigentlich korrekt wenn jemand fragt:

Bist Du in Insolvenz?

1: Ja
2: Nein
3: Noch ein bisschen
4: Nein, aber ganz genau kann ich dir das in ein paar Jahren sagen.
5: ??

Konkreter Fall war ein Bankgespräch meiner Frau, die zwar überhaupt nichts mit meiner Insolvenz zu tun hat, aber irgendwie wird dieses Thema ihr immer auf den Tisch geknallt, quasi als Sippenhaft....

Aussage der "netten" Dame war:
Zitat
"trotz der uns bekannten Erläuterungen das nach wie vor bestehende Insolvenzverfahren Ihres Ehemannes"

Kann man da ruhigen Gewissens sagen "Nein, Insolvenzverfahren ist beendet!"
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: richtig antworten oder wie sage ich es den anderen.....
« Antwort #1 am: 06. Februar 2011, 21:56:09 »

Guten Abend makro,

es wird m. E. in solchen Situationen nicht nach bestimmten Abschnitten des Verfahrens gefragt. Gemeint ist viel mehr das etwaige Verwickeltsein in einem gesamten Regel-/Verbracherinsolvenzverfahren.

Aber wie wäre es, die Antwort nicht nach Vorstellung von Fragestellern zu geben, sondern wie Sie diese gerne interpretieren würden?

MfG

bertino
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: richtig antworten oder wie sage ich es den anderen.....
« Antwort #2 am: 07. Februar 2011, 09:13:01 »

Hallo,

sehe es ähnlich wie bertino, letztendlich müsste man seinem Gegenüber die Verfahrensschritte erklären, davon halte ich aber nicht allzuviel, zumal die Wenigsten Aussenstehenden den Versuch machen, es zu verstehen.
Ich definiere für mich den Insolvenzzeitraum auf 6 Jahre, auch wenn ich irgendwann in der WVP sein sollte.
Denn die RSB gibts ja erst nach 6 Jahren, auch wenn das Verfahren schon vorher aufgehoben wurde.

Insofern würde ich zu Antwort A tendieren...ist aber keine Schande...

Gruß,
Doktor Mabuse

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: richtig antworten oder wie sage ich es den anderen.....
« Antwort #3 am: 07. Februar 2011, 17:49:51 »

Ich tendiere zu nein.
Das Verfahren ist ja beendet.
Es ist die Zeit des Wohlverhaltens nach §295 InsO.

Ich habe bei Bankgesprächen, besonders wenn es um Kontoeröffnungen für Betroffene ging, immer den genauen Sachverhalt dargestellt.

Mein Eintrag bei der Sparkasse wurde in deren Unterlagen anstandslos gelöscht, als ich den Aufhebungsbeschluss vorgelegt habe.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz