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Autor Thema: Riester-Rente  (Gelesen 2901 mal)

Xena

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Riester-Rente
« am: 23. Januar 2007, 23:14:55 »

Mein Privat-Insolvenzverfahren wurde 2003 eröffnet.
Nun möchte ich gerne einen Vertrag über Riester-Rente abschließen.
Darf ich das ? Oder muß der Insolvenzverwalter zustimmen?

Vielen Dank-

Finde euer Forum super![addsig]
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paps

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Riester-Rente
« Antwort #1 am: 24. Januar 2007, 00:24:42 »

ich gehe mal davon aus, dass das Verfahren bereits beendet/aufgehoben ist.

In diesem Fall können Sie generell Sparverträge eingehen.

Die geförderte Altersvorsorge (Riester) kann unter engen Voraussetzungen auch im Verfahren bereits abgeschlossen werden, da per Gesetz die Unpfändbarkeit der eingezahlten Beiträge vorgegeben ist.

Sie können und sollten Riestern. Prozentual gesehen, haben diese Verträge die höchste Rendite. Mit Steuervorteilen bis zu 80%.
Allerdings ersetzt dies Altersvorsorge nur die Absenkung der Rentenleistungen.
Also weitere Vorsorge ist notwendig, um im Alter nicht wieder einen neuen Schuldenberg aufzubauen.
Ist leicht gesagt, ich weiss... [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Riester-Rente
« Antwort #2 am: 24. Januar 2007, 00:26:55 »

wenn 2003 eröffnet wurde, dürften Sie sich vermutlich in der WVP befinden ??? Dann wäre das Ansparen von Neuvermögen - gleich wie - und isnb. Riester-Zeugs möglich, da ohnehin in der Ansparpahe unpfändbar. Ob das aber Sinn mach ??? Riester-Zeugs ist m.E. Unsinn, je nach Alter.

MfG
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paps

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Riester-Rente
« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 00:54:06 »

Zitat:


Riester-Zeugs ist m.E. Unsinn, je nach Alter.



der Beweis wäre aber zu erbringen...

Hier in Forum sollte eigentlich folgendes Usus sein:

Nehmen wir einen ALG II Empfänger mit 2 Kindern.
Dieser zahlt monatlich 5 Euro und erhält welche monatliche Förderung???
Rechnen wir beides zusammen, kommen wir auf wieviel Prozent Rendite/Förderung, die als Beitragsgrundlage berechnet werden?

Was bitte setzen Sie bei 5,- Euro im Monat dagegen?

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Feuerwald

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Riester-Rente
« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 14:20:14 »

ja, stimmt

die 5-Euro-Regelung und Mitnahmeeffekt ist in der Tat verführerisch, löst aber bei Mindereinkommen das Rentenprob im Alter nicht, insb. wenn man nicht mehr der jüngste ist. Kommt immer drauf an.

MfG
Feuerwald
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Riester-Rente
« Antwort #5 am: 24. Januar 2007, 16:58:35 »

Davon war ja auch keine Rede.

Das die Förderung nur dazu dient, das abgesenkte Rentennivau
(Rente je Rentenpunkt) abzufangen ist uns doch beiden klar.

Un bei meinem Brutto hab ich auch keine, da gibt es wirklich flexiblere Anlagemöglichkeiten, wenn ma den kann. [addsig]
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