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Autor Thema: RSB erteilt  (Gelesen 3485 mal)

KarlPaul

RSB erteilt
« am: 10. Februar 2015, 18:22:08 »

Nun habe ich auch meine RSB erhalten.
Dank an das Forum was mich dabei begleitet hatte.
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Der_Alte

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Re: RSB erteilt
« Antwort #1 am: 10. Februar 2015, 19:57:00 »

Glückwunsch  :thumbup:
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KarlPaul

Re: RSB erteilt
« Antwort #2 am: 16. Februar 2015, 13:21:41 »

Eine praktische Frage:
Der Papierkram meiner nun in der Vergangenheit liegenden Insolvenz befindet sich in zwei
fetten Leitzordnern.
Lohnt es sich, abgesehen von dem Beschluß über die RSB vom Amtsgericht. davon noch irgendetwas aufzuheben? Oder kann der Rest nun in den Schredder?
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tuscanyleas

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Re: RSB erteilt
« Antwort #3 am: 16. Februar 2015, 16:14:32 »

Alles aufheben....nichts wegwerfen..... :nono:

Die Gläubiger können noch innerhalb eines Jahres nach RSB Erteilung einen Versagensantrag stellen.

Also ganz aus dem Schneider bist du noch nicht und es wäre gut wenn man für diesen Fall noch Unterlagen hat
« Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 16:16:13 von tuscanyleas »
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KarlPaul

Re: RSB erteilt
« Antwort #4 am: 16. Februar 2015, 17:31:42 »

Zur Anhörung anläßlich der Gewährung meiner Restschuldbefreiung gab es keine Versagungsanträge.
Ich sehe bei Blick auf die Verpflichtungen in der WVP auch bei mir kein Potential für einen derartigen Antrag.
Ich nehme den Rat gern an und lasse natürlich aus Vorsicht die Ordner erst mal im Aktenschrank um 2016 neu nachzudenken. Wann genau ist das Jahr um? Gilt der Tag der RSB?
 
Die RSB vom Gericht habe ich separat in meinen Bankordner abgelegt. Die muss ich ja aufheben.  Und eine Kopie in meine Cloud falls hier in der Wohnung irgendwas passiert.
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tuscanyleas

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Re: RSB erteilt
« Antwort #5 am: 16. Februar 2015, 19:09:50 »

Es gilt der Tag des Beschlusses über die Erteilung der RSB
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Insokalle

Re: RSB erteilt
« Antwort #6 am: 16. Februar 2015, 19:50:24 »

Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird...

zzgl einige weitere Voraussetzungen.
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tuscanyleas

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Re: RSB erteilt
« Antwort #7 am: 16. Februar 2015, 19:57:05 »

Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird...

zzgl einige weitere Voraussetzungen.

Japp...wie ich schon schrieb.. :wink:
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Insokalle

Re: RSB erteilt
« Antwort #8 am: 17. Februar 2015, 10:32:11 »

Nein, haben Sie nicht!
Tag des Beschlusses entspricht nicht dessen Rechtskraft.

Abgesehen davon würde ich die Unterlagen ohnehin einige Jahre länger aufbewahren.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 10:45:22 von Insokalle »
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tuscanyleas

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Re: RSB erteilt
« Antwort #9 am: 17. Februar 2015, 10:50:11 »

Ja Rechtskraft ist 4 Wochen später  :wink:
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KarlPaul

Re: RSB erteilt
« Antwort #10 am: 17. Februar 2015, 11:02:19 »

Also wird es März 2016.

Ich habe mal nach Jahren wieder durch den ersten Ordner geblättert, er beinhaltet auch den ganzen Schriftwechsel vor Insolvenzantrag. Das heisst die Mahnungen, Forderunsgverkäufe, die verzweifelten Bitten von Amex sie doch anzurufen usw... und dann die Mahnbescheide und meine Widersprüche, etc.., die beauftragten Anwälte erwischten meine Widersprüche immer auf den falschen Fuß, sie mussten dann Fristverlängerungen für die Klage beantragen. Zum Teil 6 Monate. Es kam natürlich zu keinem Prozess... .
Das könnte doch im Prinzip auch jetzt schon in den Müll ?  
Auch alles was mit dem Insolvenzantrag zutun hat dürfte keine Bedeutung mehr haben, da waren doch für die Gläubiger alle Messen mit Verfahrensende Ende 2009  "gesungen" .  
Seit 2009 gab es keinen Kontakt mehr eines Gläubigers, auch straft mich seitdem das Finanzamt mit vollkommener Nichtachtung seit ich den Sachbearbeiter über das Aktenzeichen der Insolvenz
informierte. Es rief aber noch jemand kurz danach bei meiner damaligen Steuerberaterin an und "wunderte" sich über die Insolvenz und versuchte Näheres zu erfahren.
Alles Geschichte.  

Der zweite Ordner ist alles ab WVP und beinhaltet im wesentlichen die Kopien aller Gehaltsabrechungen die an den TH gingen. Dazu der amtliche Schriftwechsel und die Auszüge der Bank wo die jährliche Mindestgebühr bezahlt wurde. Wenig Schriftwechsel als einmal meine Unterhaltsverpflichtungen nachgefragt wurden. 
« Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 11:12:50 von KarlPaul »
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Insokalle

Re: RSB erteilt
« Antwort #11 am: 17. Februar 2015, 16:09:05 »

Ja Rechtskraft ist 4 Wochen später  :wink:

Wieso das denn?
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