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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: RSB erteilt  (Gelesen 7070 mal)

crimo65

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RSB erteilt
« am: 12. Oktober 2015, 17:35:16 »

Hallo, meine RSB ist erteilt worden :juchu:
Wie lange dauert es nun, bis ich den Beschluss zugeschickt bekomme??
Muss den unbedingt bei meinem Arbeitgeber vorlegen.....

Danke für eine Antwort.
P.S. Das ganze stand in den Insolvenzbekanntmachungen,von daher kann es doch nicht lange dauern, oder??
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flippi09111

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Re: RSB erteilt
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2015, 21:56:20 »

Glückwunsch, der Brief sollte noch diese Woche bei Dir eintreffen, aber bedenke, ganz geschafft hast Du es noch nicht, da noch 1 Jahr die Möglichkeit besteht, dass ein Gläubiger die RSB nachträglich widerrufen kann.
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waldi

Re: RSB erteilt
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2015, 11:55:47 »

Lass' mich raten: Der Beschluss war heute im Briefkasten ...
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Der_Alte

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Re: RSB erteilt
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2015, 22:00:51 »

, da noch 1 Jahr die Möglichkeit besteht, dass ein Gläubiger die RSB nachträglich widerrufen kann.

Seit wann haben Gläubiger etwas über die RSB zu entscheiden. Das kann allenfalls ein Gericht, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen.
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flippi09111

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Re: RSB erteilt
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2015, 17:27:15 »


Seit wann haben Gläubiger etwas über die RSB zu entscheiden. Das kann allenfalls ein Gericht, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen.

Sorry, wusst nicht, dass man es extremst ausführlich schreiben muss, da die RSB von einem Insolvenzgericht und nicht von einem Gläubiger erteilt wird, ging ich davon aus, dass es mehr als logisch ist, dass ein Gläubiger dann über einen Widerrufsantrag inklusive der Glaubhaftmachung beim Insolvenzgericht eben versucht die von Insolvenzgericht, nicht von Gläubiger, erteilte RSB zu widerrufen.

Der Schuldner oder die Schuldnerin und der Treuhänder bzw. die Treuhänderin müssen gehört werden und konnte der Gläubiger (Mann/Frau oder auch mehrere) dem Insolvenzgericht die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung glaubhaft machen, wird die Gewährung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht aufgehoben und der Gläubiger (Mann/Frau oder auch mehrere) hatte dann mit seinem Widerruf, durch den Widerrufsantrag über dass Insolvenzgericht, Erfolg und somit ist die RSB wegen einem oder mehrere Gläubiger durch das Insolvenzgericht nachträglich versagt, aber nur, weil ein Gläubiger und nicht das Insolvenzgericht diesen Widerrufsantrag gestellt hat.

Hoffe, dass es jetzt passt  :whistle:
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Der_Alte

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Re: RSB erteilt
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2015, 22:31:24 »

nicht jeder hier befasst sich so intensiv mit der Gesetzeslage, deshalb lieber ausführlich und eindeutig als verkürzt.
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Feuerwald

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Re: RSB erteilt
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2015, 12:26:15 »

Widerruf der Restschuldbefreiung, § 303 InsO 

Diese Frage stellt sich gegenwärtig nur für Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, die noch nach der alten Insolvenzordnung eröffnet wurden. 

Hier gilt folgendes

(1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich nachträglich herausstellt, daß der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.

(2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird und wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und daß der Gläubiger bis zur Rechtskraft der Entscheidung keine Kenntnis von ihnen hatte.

Für Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, die nach dem 01.07.2014 eröffnet wurden, gilt die deutlich erweiterte Vorschrift des § 303 InsO:

(1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn

1. sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat,

2. sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner während der Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt worden ist, oder wenn der Schuldner erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung wegen einer bis zum Ende der Abtretungsfrist begangenen Straftat nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt wird oder

3. der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz während des Insolvenzverfahrens obliegen.

(2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird; ein Widerruf nach Absatz 1 Nummer 3 kann bis zu sechs Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Der Gläubiger hat die Voraussetzungen des Widerrufsgrundes glaubhaft zu machen. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 hat der Gläubiger zudem glaubhaft zu machen, dass er bis zur Rechtskraft der Entscheidung keine Kenntnis vom Widerrufsgrund hatte.
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crimo65

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Re: RSB erteilt
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2015, 20:47:55 »

Ich wusste nicht, dass das alles sooooo kompliziert ist. Also, die RSB wurde am 09.10 erteilt. Nun sieht es so aus, dass ich dachte, nach 2 Wochen wird die Rechtskraft des Beschlusses erteilt. Ein Anruf beim Amtsgericht hat mir den Kopf wieder zurecht gerückt: es wird erst beim Landgericht geprüft, ob irgendwo eine Beschwerde gegen die RSB eingereicht wurde.
Ich muss aber bis zum 14.11 (Samstag), also dann bis zum 13.11 bei meinem Arbeitgeber die Rechtskraft des Beschlusses einreichen, sonst bekomme ich mein volles Gehalt auch nicht im Dezember.
Also, wie lange kann es nach Erteilung der RSB (09.10) dauern, bis ich die Rechtskraft des Beschlusses erhalte??
Danke für Antworten........ :dntknw:
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eidechse

Re: RSB erteilt
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2015, 12:25:29 »

Hat es bei Ihnen keinen "normale" Wohlverhaltensphase gegeben, weil das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde? Nur in diesem Fall könnte es für den AG von Bedeutung sein, ob der RSB-Beschluss rechtskräftig ist.

Bei "normalen" Verfahrensablauf, also

Insolvenzeröffnung
Aufhebung Insolvenzverfahren
WVP,

ist es doch völlig egal, ob und wann der RSB-Beschluss Rechtskraft erlangt. In diesem Fall endet die Abtretungserklärung nach Ablauf von 6 Jahren seit der Insolvenzeröffnung und selbst wenn RSB versagt wird, gibt es nichts aufgrund dessen der TH nach Ablauf dieser 6 Jahre noch Pfandbeträge einziehen könnte.

Läuft das Insolvenzverfahren hingegen noch, würde man ja noch § 35 Abs. 1 InsO als Grundlage für den Einzug haben. Das fehlt aber bei einem "normalen" Verfahrensablauf.
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crimo65

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Re: RSB erteilt
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2015, 12:49:06 »

Nein, es gab keine Wohlverhaltensphase.
Die trat ein mit Abschluss des Verfahrens und es wurde beendet und dann wurde mir die RSB erteilt.
Mein Arbeitgeber, der die pfändbarên Bezüge von meinem Lohn noch einbehält, verlangt die REchtskraft der RSB. Und solange ich die nicht vorweisen kann, kehrt er die zurückbehaltenen Beträge, immerhin jetzt schon den 3. Monat, nicht aus.
Deswegen meine Frage.....ich werde langsam irre.
RSB erteilt am 09.10............ich dachte, es wäre nur eine Frist von 14 Tagen einzuhalten, die jetzt mittlerweile auch schon um sind.
Falls sich noch einer damit auskennt, lasst es mich bitte wissen.
Danke.
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Insoman

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Re: RSB erteilt
« Antwort #10 am: 27. Oktober 2015, 16:15:18 »

Zitat
Die trat ein mit Abschluss des Verfahrens und es wurde beendet..
Was wurde beendet? Ist ein Schlusstermin abgehalten worden? Aufhebung nach §200 Inso?
..und dann RSB?
Zitat
RSB erteilt am 09.10..
Zitat
immerhin jetzt schon den 3. Monat..
Verstehe ich nicht..

In der Regel ist die Erteilung der RSB anfechtbar mit "sofortiger Beschwerde" (s.B.), aber auch nur, wenn bei Anhörung vor RSB-Beschluss Versagungsanträge vorlagen (§ 300 InsO a.F.)

Ansonsten bleibt nur der Schuldner als beschwerter, deswegen muss zumindest die 2-Wochen-Frist der s.B. eingehalten werden.
Dass es trotzdem bis zu 4 Wochen dauern kann, bis der Rechtskraftvermerk ergeht, ist vielen Praktikern ein Rätsel..
Sprechen Sie beim Rechtspfleger persönlich vor und bitten Sie freundlich um Ausfertigung.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

crimo65

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Re: RSB erteilt
« Antwort #11 am: 27. Oktober 2015, 17:49:34 »

Am 11.09 wurde das Verfahren aufgehoben. Mit Beschluss. der ging mir zu. Am 26.08 war Schlusstermin. Alle Gläubiger wurden gehört auch der TH, somit wurde mir dann die RSB erteilt. Es hätte auch noch länger gedauert, hätte ich nicht bei der Rechtspflegerin angerufen. Ich warte wohl noch eine Woche und dann spreche ich mal persönlich vor...
Danke für die Antworten.
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eidechse

Re: RSB erteilt
« Antwort #12 am: 28. Oktober 2015, 18:31:46 »

Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, weiß ich gar nicht was der Arbeitgeber will. So oder so kann nach Verfahrensaufhebung und Ablauf von 6 Jahren nach der Eröffnung für Entgeltzeiträume, die nach diesen Terminen liegen, nichts mehr anfallen, was an den TH abzuführen wäre. Hier verhält sich der AG schlicht rechtswidrig. Fragt sich halt nur, ob man gegen seinen AG schießen möchte.
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crimo65

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Re: RSB erteilt
« Antwort #13 am: 28. Oktober 2015, 18:44:57 »

Erste Antwort vom AG war, dass ich den Beschluss brauche. Als der da war, brauchte ich die Rechtskraft des Beschlusses, auf die ich ja noch warten muss. Antwort darauf, das handhaben wir hier so.
Mittlerweile sind es die pfändbaren Beträge von 3 Monaten..............
Am 12.10 waren bis heute sind ja schon zwei Wochen um. Ich rufe morgen nochmal beim Amtsgericht an......vielleicht bekomme ich ja die Rechtskraft.
Einfach zu früh gefreut oder "man sollte noch nicht mit Geld rechnen, was man  nicht hat". :heulen:
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communicator

Re: RSB erteilt
« Antwort #14 am: 08. November 2015, 17:50:37 »

Habs nun auch geschafft - gestern habe ich meine RSB schriftlich vom IG bekommen.  :juchu:

Hier die "Milestones" als Beispiel mit welchen Laufzeiiten man ca. zu rechnen hat:


Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.09.2009 - Veröffentlicht am 14.09.2009

Aufhebung des Verfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung am 21.04.2011

Ende Wohlverhaltensperiode am 11.09.2015

Beschluss über Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung und Anhörung der
Gläubiger und des Treuhänders auf Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung
(Anträge auf Versagung der RSB konnten bis 02.11.2015 gestellt werden)
Veröffentlicht am 14.10.2015

Erteilung Restschuldbefreiung am 04.11.2015 - veröffentlicht am 05.11.2015


Naja jetzt haben die Gläubiger noch 1 Jahr Zeit was auszugraben mit dem ich gegen meine Auflagen verstossen haben könnte - werden aber nix finden - ich war ganz brav  :nono:

Und dann steht die RSB noch für 3 Jahre in meiner Schufa.

Also ganz "befreit" werde ich erst am 01.01.2019 sein.

Möchte mich hier bei allen Bedanken die mir weitergeholfen haben und an alle die noch am Angang stehen oder mittendrinn sind - durchalten  :thumbup:




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crimo65

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Re: RSB erteilt
« Antwort #15 am: 08. November 2015, 18:39:58 »

Bei mir ist es aber die Rechtskraft, die mir Sorgen bereitet, durch war ich am 09.10, veröffentlicht am 12.10., mittlerweile gehe ich in die 5. Woche !!!!
Die Rechtskraft brauche ich bis zum 13.11., da der AG da das Dezembergeld abrechnet. Und die schulden mir dann schon 4 Monate. der AG legt das gepfändete Geld auf Eis, bis er die Rechtskraft der RSB hat. Ich werde noch wahnsinnig.
Morgen rufe ich nochmal den Rechtspfleger an. Bis Freitag brauche ich was in der Hand.......
Aber erstmal herzlichen Glückwunsch für Dich.........
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