Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rasmatax am 03. Januar 2012, 11:38:05

Titel: RSB erteilt und dann Schock!
Beitrag von: rasmatax am 03. Januar 2012, 11:38:05
Hallo,

mir wurde am 24.12.2011 die RSB erteilt und mitgeteilt, darüber habe ich mich natürlich gefreut.
Nun war da aber noch ein Schreiben und eine Rechnung von 2.500Euro Gerichtskosten und Treuhänderkosten dabei.
Es wird auch Ratenzahlung angeboten.
Nur was soll ich jetzt machen ich wäre ja nicht in Insolvenz gewesen wenn ich Rechnungen über 2500Euro bezahlen könnte.
Gleich nächste Insolvenz anmelden  :biggrin:
Titel: Re: RSB erteilt und dann Schock!
Beitrag von: doktor mabuse am 03. Januar 2012, 14:24:12
Hallo,

das scheinen die Masseverbindlichkeiten zu sein, denn Gerichtskosten und TH-Kosten sind immer fällig, auch eine Insolvenz gibt es nicht umsonst. Und wenn vorher ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt wurde und diese nicht aus dem pfändbaren Einkommen bedient wurden, so werden sie halt nach Erteilung der RSB fällig und verfallen nicht einfach.
Der Schuldner hat jetzt noch die Möglichkeit, über max. 4 Jahre eine Ratenzahlung anzubieten die bequem zahlbar ist, das Gericht steigt meist darauf ein. (bei Ihnen kam ja schon der Vorschlag). Falls es gar nicht geht, muß um eine weitere Stundung gebeten werden und vielleicht hat man Glück, daß nach 4 Jahren aus der Stundung ein Erlaß wird.
Aber Sie sollten sich drum kümmern und die Sache nicht ignorieren, denn Gerichtskosten und TH-Vergütung unterliegen nicht der RSB.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: RSB erteilt und dann Schock!
Beitrag von: Der_Alte am 03. Januar 2012, 15:26:14
Stellen Sie einen Stundungsantrag.
Dem wird stattgegeben, eventuell müssen Sie kleine Raten zahlen. Nach vier Jahren wird Ihnen der Rest erlassen.