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Autor Thema: RSB in Gefahr wenn man Nebenbeschäftigungen nur dem Treuhänder meldet?  (Gelesen 1636 mal)

flippi09111

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Hallo,
ich habe mal eine Frage zwecks RSB und § 295 Obliegenheiten des Schuldners.

Wenn man zwar die Nebenbeschäftigungen/Nebengewerbe dem Treuhänder mitteilt inkl. Einkommen usw. aber nicht dem Gericht, ist dann die RSB gefährdet? Weil laut §295 Abs.3 muss man ja jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle dem TH und dem Gericht unverzüglich mitteilen, aber was, wenn man dies nur dem TH mitteilt?

MfG
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GelberHai

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Warum nicht einfach umgehend nachholen und auch dem Gericht mitteilen mit dem Hinweis, dass man den Treuhänder bereits rechtzeitig informiert hat?
Und RSB ist meiner Meinung nach nicht gefährdet, da der Treuhänder ja informiert wurde und dieser für die pfändbaren Anteile zuständig ist.
« Letzte Änderung: 15. März 2013, 03:17:15 von GelberHai »
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flippi09111

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Habe mit dem TH geredet und er meinte, dass es nicht schlimm ist, da das Gericht alles über den TH erfährt, wichtig ist die neue Adresse (Wohnungswechsel zwecks Anschrift) und das man alles schön dem TH meldet, was ich gemacht habe und er schreibt dann die Berichte fürs Gericht.
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