Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: yamaha_chopper123 am 13. Oktober 2015, 14:21:01
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Unsere RSB steht bevor nächste Woche. 1 Gläubiger wird von einem Anwalt vertreten bzw den Vollstreckungsbescheid erlassen der uns zz verklagt bzw er vertritt einen Mandanten zivilrechtlich. Unsere th meint soll mir keine sorgen machen aber er liegt mir schon im Magen nicht saß ich nachher mit dem Schulden dastehe.
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Man sollte schon unterscheiden zwischen zivilrechtlicher Maßnahmen und der Möglichkeit des Gläubigers, bei der Restschuldbefreiung querzuschießen.
Rachegelüste alleine bieten dafür keine Rechtsgrundlage.
Wenn keinerlei Obliegenheitsverletzungen vorliegen - und das sieht der TH ja wohl auch so, gibt es keinen Grund für übermäßige Sorgen.