Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: guido_os am 10. April 2011, 16:06:49

Titel: RSB versagt, was kann ich tun
Beitrag von: guido_os am 10. April 2011, 16:06:49
Hallo zusammen,

ich brauche bitte Eure hilfe.
Ich befinde mich seit ein paar Jahren in der Wohlverhaltensphase, habe aber auf Grund einer Spielsucht so ziehmlich alles falsch gemacht was so geht. Ich komme gerade aus der Therapie und möchte nun einen neuanfang machen, doch leider musste ich festellen, dass ich in meiner zockerzeit im letzten jahr bereits aus der inso geschmissen worden bin weil ich schlicht weg die Gebühr für den TH nicht gezahlt habe.
Mir wurde bereits letztes Jahr die Restschuldbefreiung per Gericht versagt. Ich habe in meiner Suchtklinik nachgefragt und dort könnte mir der behandelnde Arzt eine bescheinung ausstellen, dass ich zum Zeitpunkt des versagens der Restschuldbefreiung auf Grund meiner Spielsucht nicht herr meiner sinne gewehsen bin.
Habt Ihr mit sowas erfahrung, kann ich eventuell versuchen das das Gericht das Verfahren wieder aufnimmt oder welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen dank für Eure hilfe...!
Titel: Re: RSB versagt, was kann ich tun
Beitrag von: juergengrisu am 10. April 2011, 22:30:23
Hi guido_os

Warum wurde ihnen denn das nicht gestundet? ich hatte in meiner Insolvenzzeit eine Stundung ,auch für die WVP und den Treuhänder.

Ich weiß nicht ob so eine Bescheinigung ausreicht um ein Verfahren wieder aufzunehmen...?
Wenn das Versagt worden ist wegen der TH - Kosten hat ihr Treuhänder dieses beantragt.

Ich denke mal das es nicht so einfach ist.
Eine Möglichkeit -Versuchen sie- einen Antrag in den ,,Vorherigen Stand'' zu stellen bin mir aber nicht ganz sicher ob das bei Insolvenz geht.
ich wünsche ihnen hierfür viel Glück...
gruß
juergengrisu
Titel: Re: RSB versagt, was kann ich tun
Beitrag von: doktor mabuse am 11. April 2011, 09:55:54
Hallo,

ich kann Sie, was die Spielsucht angeht, gut verstehen und weis aus Erfahrung, daß man häufig wie "fremdgesteuert" reagiert und sich gerne selber etwas vormacht um sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Es ist aber sehr positiv, daß Sie wieder Mut gefunden haben und etwas für sich und die Bewältigung der Sucht zu tun, um wieder ohne den "Dämon Glücksspiel" durchs Leben zu gehen.
Ich denke, es ist aber schwierig, im Nachhinein das Argument der - ich nenne es mal - Geschäftsunfähigkeit zu bringen, auch wenn dies ein Arzt bestätigt. Ich denke, Sie hatten in dieser Zeit bestimmt keinen Vormund oder Betreuer zur Seite, der Ihre Rechtsgeschäfte wahrnimmt, oder?
Kann mir vorstellen, daß das Argument nicht zieht, denn sonst könnten ja wir Ex-Spielsüchtigen schon beim Inso -Antrag behaupten, unsere Inso kommt ausschließlich durch Spielsucht und Sucht ist eine Krankheit und somit ist man nicht zurechnungsfähig (oder nur begrenzt,siehe andere Süchte).

Aber, Sie sollten es trotzdem einfach versuchen, mit einer schlüssigen Begründung und der ärztlichen Becheinigung bei Gericht einen Wiedereinstieg ins Verfahren zu bekommen.

Bin gespannt, ob das möglich ist...

Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Erfolg auf Ihrem neuen Weg.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: RSB versagt, was kann ich tun
Beitrag von: Feuerwald am 11. April 2011, 10:39:33
zu vermuten ist,

die Versagung der RSB erfolge in der WVVP nach § 298 InsO

"Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders ... (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden"

Somit war das RSB-Verfahren zu beenden.

Man könnte prüfen, ob ein erneutes Insolvenz-/RSB-Verfahren beantragt werden kann.

Titel: Re: RSB versagt, was kann ich tun
Beitrag von: guido_os am 11. April 2011, 13:08:26
Ich bedanke mich erst mal für Ihre tollen hilfestellungen. Ich werde glaube ich mal damit anfangen dem zuständigen Rechtspfleger bei Gericht den Fall zu schildern um dann weitere Schritte zu unternehmen.

Werde hier den Verlauf weiter schildern, weil es sicher in diesem Forum noch andere Betroffene gibt für die diese Diskussion hilfreich sein kann.

Danke