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Autor Thema: RSB Versagung möglich?  (Gelesen 3089 mal)

Roja54

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RSB Versagung möglich?
« am: 18. September 2012, 23:10:07 »


Hallöchen an Alle,

kann man mir wirklich 2 Monate vor Ende der Inso, die RSB versagen, nur weil ich meine Gehaltsabrechnungen nicht innerhalb der 14 Tagesfrist an den TH schicken kann :dntknw:.

Meine Inso, also auch die RSB, ist im Oktober dieses Jahr fertig, allerdings nur, wenn mir der TH keinen Strick draus dreht, weil ich die Abrechnungen nicht schicke.

Es liegt aber nicht daran, dass ich das nicht machen will, sondern daran, dass ich aus beruflichen Gründen nicht zuhause bin und somit nicht an meine Abrechnungen komme.

Zur Erklärung:

Ich hatte die TH, wegen einer Frage zum tatsächlichen Ende, weil mir das unklar ist, da meine Auszahlung aus Vorschuss des laufenden Monats und Berechnung, des Vormonats, abzüglich Vorschuss besteht,angeschrieben.

3 Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten, das ich allerdings nicht sofort öffnete, weil ich schon wieder unverhofft für eine Kollegin einspringen musste und sozusagen meinen Biefkasten im Vorbeigehen leerte und die Post mitnahm. Ausserdem dachte ich es wäre die Antwort auf meine Frage.

War es aber nicht,sondern das "berühmte" Schreiben, meine finanziellen Verhältnisse zu belegen und das mittels Gehaltsabrechnungen und wie immer der Hinweis, dass die RSB versagt werden kann, wenn ich meinen Obliegenheiten nach § usw. nicht in der genannten Frist nachkomme.

Bis ich wieder nachhause kann, ist diese Frist längst verstrichen  :?

Da ich einen Laptop zum Dienst mitnehmen kann, habe ich der TH eine Email geschrieben und um Verlängerung der Frist, mit Begründung, gebeten, nachdem ich sie mehrere Tage telefonisch nicht erreicht habe und sie auch nicht zurückgerufen hat, obwohl Das zugesichert wurde von einer anderen Mitarbeiterin der Kanzlei, bzw. Diese wollte meinen Anruf und die Tel.Nr. notieren und der TH vorlegen.

Aber auch gleichzeitig mit der Bitte, möglichst per Email zu antworten, da ich Postsendungen, aus gegebenem Anlass nicht
zeitnah erhalte.

Ja..und bis jetzt kam keine Antwort, jedenfalls nicht als Email  :dntknw:.

Was nun ? Ich weiß ja nicht mal, ob meine Email bei der zuständigen TH gelandet ist, da alles über ein Zentraladdy läuft.

liebe Grüße

Roja




   





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tomwr

Re: RSB Versagung möglich?
« Antwort #1 am: 19. September 2012, 16:14:08 »

Ich würde den TH einfach informieren (ggf. auch über die Gründe für eine Verzögerung) und gut ist. Wichtig ist, dass Du Deinen Verpflichtungen nachkommst. §295 I Nr.3 sagt, dass man dem TH Auskünfte erteilen muss, legt aber keine Frist fest. In aller Regel wird ggf. auch Nachfrage das Gericht auch nochmal nachhaken. Sofern die Auskunft erteilt wurde, ist der Obliegenheit nachgekommen. Ob jetzt fristgerecht oder nicht spielt im Grunde keine Rolle. Solche willkürlichen 14-Tage Fristen mit Versagungsandrohung sind Standardschreiben. Ich denke nicht mal, dass der TH wiröich Böses im Schilde führt.

Ich würde das Ganze etwas gelassener betrachten. Zur Sicherheit kannst Du das Insolvenzgericht anschreiben. Aber wegen einer verpaßten Frist für eine Auskunftserteilung würde ich mir keinen Kopf machen zumal wenn man beruflich oder persönlich (z.B. Krankheit) verhindert war.

Im Übrigen muss bei einer Obliegenheitsverletzung auch eine Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen gegeben sein. Offensichtliche Bagatellen sollen nicht zu einer Versagung der RSB führen. Sofern sich aus der Abrechnung keine höher pfändbaren Einkünfte ergeben - und selbst dann sind Gläubiger nicht beeinträchtigt wenn man die Mitteilung nachträglich an den TH schickt. Hier liegt auch eine Heilungsmöglichkeit für Schuldner vor, wenn eine Obliegenheitsverletzung selbst aufgeklärt wurde und vom TH oder Gläubiger noch nicht entdeckt wurde.
« Letzte Änderung: 19. September 2012, 16:21:31 von tomwr »
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Roja54

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Re: RSB Versagung möglich?
« Antwort #2 am: 19. September 2012, 19:00:43 »


Danke tomwr,

na das beruhigt mich ungemein  :wink:.

Wäre ja auch zu blöde, wenn, sozusagen, auf den letzten Metern noch Stolpersteine verborgen sein könnten  :?

Bis jetzt bin ich auch sehr gut mit der TH "gefahren" und sie weiß auch Was und Wie ich arbeite, soll heißen, dass ihr bekannt ist, dass ich immer mehrere zusammenhängende Tage oder unverhofft vertretungsweise arbeite und Demzufolge nicht daheim bin.

So wie jetzt, war nach 5 Tagen regulärer Dienst gerade mal kurz zuhause und "darf" nochmal 10 Tage Dienst schieben  :sad:.

Und wie gesagt, ich hatte ihr ja per Email mitgeteilt, dass ich länger im Dienst bin.

Lach...böse Menschen würden jetzt sagen:" Von irgendwas muss ja der Lohn kommen, damit´s was zu pfänden gibt."  :wink:

Allerdings muss ich seit September 11 den pfändbaren Anteil selber überweisen, weil es der Arbeitgeber nicht mehr machen wollte.

Bekam auch von der TH das OK, weil ich in der vergangenen Zeit bewieß, dass ich Das besser kann, wie der AG  :biggrin:.

liebe Grüße

Roja











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Clauss

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Re: RSB Versagung möglich?
« Antwort #3 am: 21. September 2012, 14:41:29 »

Hallo,
kommt drauf an was Sie für einen TH haben,wie der grade so drauf ist.
Jedoch,auf Versagung der RSB hat er nur bedingt Einfluss-das entscheidet das Insolvenzgericht,nach Anhörung des Schuldners und des TH.
In diesem Falle sollte es für Sie keine Probleme geben.
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Roja54

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Re: RSB Versagung möglich?
« Antwort #4 am: 23. September 2012, 20:59:54 »


Hallo Claus,
Zitat
kommt drauf an was Sie für einen TH haben,wie der grade so drauf ist.

also ich hab einen guten TH, sehr gut sogar  :biggrin:.

Hab bis jetzt noch keine Probleme gehabt und da ich jetzt wieder zuhause bin, kann ich ja auch das Gewünschte schicken und dass es später wird als ich sollte, habe ich ja mitgeteilt.

Ich werds merken, wenn dann doch was kommt.

liebe Grüße

Roja



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