Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ausalia am 24. September 2011, 18:19:24

Titel: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 24. September 2011, 18:19:24
Hallo zusammen!!

Erst mal zum Verständnis: Seit September 2008 bin ich im Insolvenzverfahren, seit Anfang 2009 in der WVP. Zu dieser Zeit war ich Empfängerin von Alg 2 und ungelernt. Ab Sommer 2009 besuchte ich dann eine Berufsfachschule, die ich dieses Jahr im Juli abschloß. Grund des Besuchs der Berufsfachschule war, dass ich dadurch die Qualifakition erlangte, einen Ausbildungsplatz in dem von mir gewünschten Pflegeberuf zu bekommen.
Auf der Berufsfachschule erhielt ich BaföG und lag daducrh weit unter der Pfändungsgrenze.
Diesen Monat habe ich also die Ausbildung angefangen und bekomme jetzt mit Ausbildungsvergütung, BAB und einem Mietkostenzuschuß monatlich 1040 EUR. Was bedeutet dass ich ab nächsten Monat 7,78 EUR an meinen Treuhänder abführen werde.

Da ich jetzt diverse Foren durchstöbert habe, mache ich mir nun Sorgen die RSB versagt zu bekommen. Denn bei der Berufsfachschule habe ich eine Berufsbezeichnung (Assistent) erlangt, mit dem ich aber niemals so viel hätte verdienen können, dass ich über die Pfändungsfreigrenze gelegen hätte(Wenn ich überhaupt eine Anstellung gefunden hätte). In Deutschland wird diese Berufsbezeichnung nicht einmal richtig anerkannt, das weiß ich von meinem zuständigem Arbeitsamt. Dort habe ich Berufsausbildungsbeihilfe (für meine neue/jetzige Ausbildung) beantragt und bewilligt bekommen und das bekommt man nur bei Erstausbildung. Heißt meine jetzige Ausbildung gilt als Erstausbildung.

Mein Treuhänder war von Anfang an über meine Ziele informiert und hat auch nie verlauten lassen, dass ich dadurch Schwierigkeiten bekommen könnte. Auch das Arbeitsamt riet mir damals dazu, erst die Berufsfachschule zu besuchen, dann die Ausbildung zu beginnen, weils die einzige Möglichkeit ist, jemals ein anständiges Gehalt zu erhalten.(ich bin jetzt 30 Jahre alt und sehr dankbar dass es überhaupt so geklappt hat!!)

Immerhin verdiene ich jetzt mehr, als all die Jahre zuvor. Wenn ich auch nur 7.78 EUR abtreten kann/muss. Droht mir nur die Versagung?

Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar....bin ech verzweifelt.
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: paps am 24. September 2011, 18:31:58
Aus meiner Sicht nein.
Schließlich führte doch die Ausbildung dazu, dass nun pfändbare beträge abgeführt werden können.
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 24. September 2011, 18:57:48
Ja, so denke ich auch! Vielen Dank für die Antwort!

Eine Frage habe ich aber noch... wie funktioniert das Abführen an meinen Treuhänder? Bekomme ich eine Kontonummer auf die ich überweisen muss? Und ist es auch möglich, freiwillig ein paar Euro mehr zu zahlen?
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: Fallera am 26. September 2011, 09:10:40
Sie müssen oder haben schon Ihren TH über den Beginn der Ausbildung informiert! Dieser setzt sich dann mit IHrem AG in Verbindung um die Abtretungserklärung offen zu legen. Somit müssen Sie sich um nichts kümmern, sondern Ihr AG führt evtl. pfändbare Beträge direkt an den TH ab.
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: Insoman am 26. September 2011, 09:27:06
Zitat
Und ist es auch möglich, freiwillig ein paar Euro mehr zu zahlen?

Möglich ist das..
Bedenken Sie aber, dass Ihnen der Gesetzgeber die Freigrenzen ja eingeräumt hat, weil davon ausgegangen wird, dass Sie darüber hinaus nicht leistungsfähig sind..
Aus der "freiwilligen" Leistung könnte theoretisch eine Pflicht konstruiert werden, was Ihnen sicherlich auch nicht recht wäre.
Sparen Sie das Geld lieber unter der Matraze.. :wink:
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 26. September 2011, 16:40:36
Sie müssen oder haben schon Ihren TH über den Beginn der Ausbildung informiert! Dieser setzt sich dann mit IHrem AG in Verbindung um die Abtretungserklärung offen zu legen. Somit müssen Sie sich um nichts kümmern, sondern Ihr AG führt evtl. pfändbare Beträge direkt an den TH ab.

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe ja gehofft dass mein AG nicht von meiner Insolvenz erfährt, hab natürlich Angst dass der mich gleich wieder entlässt,bin ja noch in der Probezeit!
Ich meine die Insolvenzsachbearbeiterin sagte "Entweder lassen sie es gleich durch ihren AG abführen oder überweisen es selbst."
Dann werd ich wohl mal abwarten müssen, soll mich melden sobald ich die erste Lohnabrechnung habe.
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 26. September 2011, 16:47:56
Zitat
Und ist es auch möglich, freiwillig ein paar Euro mehr zu zahlen?

Möglich ist das..
Bedenken Sie aber, dass Ihnen der Gesetzgeber die Freigrenzen ja eingeräumt hat, weil davon ausgegangen wird, dass Sie darüber hinaus nicht leistungsfähig sind..
Aus der "freiwilligen" Leistung könnte theoretisch eine Pflicht konstruiert werden, was Ihnen sicherlich auch nicht recht wäre.
Sparen Sie das Geld lieber unter der Matraze.. :wink:

Ja das stimmt natürlich. Habe mir nur gedacht, dass ich so schon anfange die Treuhändergebühr zu bezahlen, damit es nachher nicht mehr so viel ist(das könnte ich mir natürlich auch unter dem Kopfkissen ansparen!)...außerdem möchte ich damit meinen guten Willen zeigen, damit mir die Ausbildung zum Ende hin nicht doch noch negativ angerechnet wird!
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: Brittipelinda am 28. September 2011, 08:25:37
Morgen,

in deinem Eingangtread steht doch aber, dass sich dein monatliches Einkommen aus mehreren Bezugsquellen zusammensetzt. Kann denn dann direkt beim AG abgezogen werden??  :gruebel:
Dort liegst du doch unter der Pfändungsfreigrenze.

Deine weiteren Einkünfte setzen sich doch aus BAB und Wohngeld zusammen oder habe ich da was falsch verstanden?
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 28. September 2011, 16:56:24
Hallo Brittipelinda!

Ja stimmt, neben der Ausbildungsvergütung habe ich eben noch diese beiden anderen Bezugsquellen. Mein Gedanke war daher auch, dass mein Abgeber nicht abführen muss, sondern ich selbst! Wäre zumindest toll...  :wink:

Viele Grüße!
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: Insoman am 29. September 2011, 01:05:15

also..genau gesagt wäre eigentlich ein Antrag bei Gericht auf Zusammenrechnung der Einkünfte seitens des Teuhänders notwendig, um Sie in die Zahlungspflicht nehmen zu können..
Zitat
§ 850e ZPO- Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
2a. Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen.

Wenn es also zu einer Abführung aufgrund gerichtlicher Entscheidung käme, würde der Pfändungsbetrag tatsächlich aus Ihrem Arbeitseinkommen entnommen..

Es ist aber in diesen Fällen durchaus üblich, das auf "freiwilliger Basis" geleistet wird.
Zitat
Ich meine die Insolvenzsachbearbeiterin sagte ".. oder überweisen es selbst."
Bei diesem überschaubaren Betrag sollte das unproblematisch sein..:wink:
Titel: Re: RSB Versagung wegen Ausbildung??
Beitrag von: ausalia am 29. September 2011, 07:15:23
Super!!! Danke Insoman....  :juchu: