Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Angestellte80 am 07. Januar 2012, 20:05:21
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Hallo
gestern erhielt ich vom Amtsgericht den Beschluss in dem mir die RSB angekündigt wurde. Bin ich jetzt in der WVP?
Eine andere Frage, wenn ich mir z.b. mit meinem Partner mal einen kleinen Kredit zwecks Autokauf (sofern dies gehen würde)aufnehmen würde, würd ich meine RSB gefährden? Ich meine was ich mit meinem unpfändbaren Einkommen mache, ist doch egal, oder?
Dies ist nur ne obligatorische Frage, nichts konkretes. Ob der Partner den Kredit auf seinen Namen macht oder nicht möchte ich nicht ausdiskutieren...
Danke und Grüße
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Hallo,
ja Sie sind jetzt in der WVP..........dem eigentlichen Restschuldbefreiungsverfahren
Sie können gerne versuchen einen Kredit aufzunehmen.....Sie gefährden entgegen landläufiger Meinungen dadurch Ihr Verfahren nicht.
Ob Sie diesen als Kreditnehmer auch bekommen, steht auf einem anderen Blatt
Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist sehr gering.
Viele Grüsse
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Nein, Sie sind noch nicht in der WVP.
Die beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren wird erst nach Rechtskraft des Beschlusses üder die Ankündigung der RSB aufgehoben.
Über diese zeitlichen und rechtlichen Zusammenhänge wurde schon mehrfach geschrieben!
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Rechtskraft tritt nach 2 Wochen ein
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bekomme ich dann nochmal einen erneuten Beschluss, wo das insolvenzverfahren aufgehoben wurde?
Danke für die Hilfe!
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Nein ....
Das Verfahren ist ja schon aufgehoben...halt nur noch nicht rechtskeaeftig.
Rechtskraft tritt taggenau 2 Wochen mit Datum der Abkuendigung der RSB ein.
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Wieder falsch.
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben, s.o. Es wird durch einen gesonderten Beschluss aufgehoben, den sog. Aufhebungsbeschluss. Beide Beschlüsse (Aufhebungsbeschluss und Ankündigung der RSB) werden öffentlich bekannt gemacht.
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Hallo,
kann die Info vonInsokalle nur bestätigen, habe auch die Ankündigung der RSB erhalten und warte noch auf den Aufhebungsbeschluss, erst dann bist Du in der WVP.
Sollte aber nicht allzulange dauern...
Gruß,
Doktor Mabuse