Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mike_G am 15. September 2009, 22:23:47

Titel: Rückerstattung bei gemeinsam veranlagter Steuererklärung?
Beitrag von: Mike_G am 15. September 2009, 22:23:47
Hallo, also ich schildere mal kurz den Sachverhalt. Vor etwas mehr als einem Jahr (07/2008) wurde mein IV  (IK) eröffnet. Bin also in der WVP. Meine Frau ist davon nicht gleichermaßen betroffen und hat einen 400 EUR - Job. Wir haben haben gemeinsam ein recht gutes Einkommen und auch die Steuererklärung gemeinsam veranlagt. Heute hat meine Frau den Steuerbescheid vom FA erhalten mit einer angekündigten Rückzahlung von 1400 ,- Euro. Diese sollen lt. Bescheid auf mein angegebenes Konto verbucht werden.  Nun meine Fragen: 1. Wird das Geld nicht an den Treuhänder überwiesen? 2. Wenn ja, hat meine Frau zumindest einen anteilmäßigen Anspruch, obwohl sie wg. des Mini-Jobs keine Steuern einzahlte jedoch hohe Kinderbetreuungskosten u.a. Sonderausgaben hatte und diese auch angab.  Besten Dank im Voraus!
Titel: Re: Rückerstattung bei gemeinsam veranlagter Steuererklärung?
Beitrag von: makro am 15. September 2009, 23:33:57
Aufteilung beim Finanzamt beantragen, vorher aber prüfen wer was bei einer Aufteilung bekommt. Bist du wirklich schon in der WVP? Ist das Verfahren schon beendet? Gibt es noch Schulden beim Finanzamt aus der Zeit vor der Insolvenz?