"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Rückerstattung der Mietkaution  (Gelesen 2571 mal)

friedchen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Rückerstattung der Mietkaution
« am: 30. März 2009, 11:05:09 »

Hallo

Meine Frau und ich sind umgezogen kann der Treuhänder die freigewordene Mietkaution einfordern?
Bei mir ist das verfahren abgeschlossen bei meiner Frau noch nicht.
Der Vermieter hat mir mitgeteilt,das er die Kaution auf ein Treuhandkonto überweisen muss.
Ist das so korrekt?
Letztes Jahr hatte ich im Forum gelesen,das nach Abschluss des Verfahrens die Kaution beim Mieter verbleibt.? :gruebel:

Viele Grüße
Friedchen
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Rückerstattung der Mietkaution
« Antwort #1 am: 30. März 2009, 19:30:29 »

Wer hat die Kaution gezahlt, wer stand im alten Mietvertrag.

Waren es beide, ist es erstmal so korrekt.
Sie könnten möglicherweise die Hälfte erhalten, wenn sie dies bei Insolvenzgericht ihrer Frau(dem zuständigen Rechtspfleger)beantragen.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz