Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: friedchen am 30. März 2009, 11:05:09

Titel: Rückerstattung der Mietkaution
Beitrag von: friedchen am 30. März 2009, 11:05:09
Hallo

Meine Frau und ich sind umgezogen kann der Treuhänder die freigewordene Mietkaution einfordern?
Bei mir ist das verfahren abgeschlossen bei meiner Frau noch nicht.
Der Vermieter hat mir mitgeteilt,das er die Kaution auf ein Treuhandkonto überweisen muss.
Ist das so korrekt?
Letztes Jahr hatte ich im Forum gelesen,das nach Abschluss des Verfahrens die Kaution beim Mieter verbleibt.? :gruebel:

Viele Grüße
Friedchen
Titel: Re: Rückerstattung der Mietkaution
Beitrag von: paps am 30. März 2009, 19:30:29
Wer hat die Kaution gezahlt, wer stand im alten Mietvertrag.

Waren es beide, ist es erstmal so korrekt.
Sie könnten möglicherweise die Hälfte erhalten, wenn sie dies bei Insolvenzgericht ihrer Frau(dem zuständigen Rechtspfleger)beantragen.