Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 29. Oktober 2014, 17:44:31
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Hallo,
der BGH hat jetzt geurteilt, dass die Banken die Kreditbearbeitungsgebühren zurückerstatten müssen. BGH XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14. Ein Kredit ist getilgt; damals betrug die Bearbeitungsgebühr rd. 250 €. Incl. 4 % Zinsen über die Laufzeit müsste der Erstattungsbetrag ca. 400 € betragen.
1. Frage: Muss ich hierüber den TH benachrichtigen bzw. hält der hier die Hand auf?
2. Frage: Bei einem nicht getilgten Kredit, deswegen die PI, wurde auch Bearbeitungsgebühr berechnet. Wenn ich diese jetzt zurückhaben haben möchte, hat dies Auswirkungen auf die RSB?? In der Art, dass das Kreditinstitut beim Gericht die RSB anfechtet?
Danke für hilfreiche Antworten!