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Autor Thema: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?  (Gelesen 2032 mal)

erdbeerkatze

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Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
« am: 25. Februar 2010, 07:14:55 »

Hallo,

es geht um eine Stromrückerstattung über 125,40 €.

Meine Frage dazu: Darf ich diesen Betrag von meinem Stromanbieter verrechnen lassen?

Ansonsten wäre es Einkommen und würde auf ein Sonderkonto gehen.

Zur Info: ich beziehe im Moment ALG II, keine sonstigen Einkünfte.

Ich möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite sein, bevor ich mich an Stromanbieter wende.



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deadmen

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Re: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2010, 15:00:14 »

Ja Du kannst es machen. In der WVP zählt nur pfändbares Einkommen und ,5 Erbanteil .
Wieso geht es sonst auf ein Sonderkonto, wenn Du Hartz IV hast , also kein pfändbares Einkommen, kannst Du die THkosten stunden lassen. Du zahlst diese dann erst nach Ablauf der WVP , innnerhalb von 2 Jahren.
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