Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: erdbeerkatze am 25. Februar 2010, 07:14:55

Titel: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
Beitrag von: erdbeerkatze am 25. Februar 2010, 07:14:55
Hallo,

es geht um eine Stromrückerstattung über 125,40 €.

Meine Frage dazu: Darf ich diesen Betrag von meinem Stromanbieter verrechnen lassen?

Ansonsten wäre es Einkommen und würde auf ein Sonderkonto gehen.

Zur Info: ich beziehe im Moment ALG II, keine sonstigen Einkünfte.

Ich möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite sein, bevor ich mich an Stromanbieter wende.



Titel: Re: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
Beitrag von: deadmen am 25. Februar 2010, 15:00:14
Ja Du kannst es machen. In der WVP zählt nur pfändbares Einkommen und ,5 Erbanteil .
Wieso geht es sonst auf ein Sonderkonto, wenn Du Hartz IV hast , also kein pfändbares Einkommen, kannst Du die THkosten stunden lassen. Du zahlst diese dann erst nach Ablauf der WVP , innnerhalb von 2 Jahren.