Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: erdbeerkatze am 25. Februar 2010, 07:14:55
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Hallo,
es geht um eine Stromrückerstattung über 125,40 €.
Meine Frage dazu: Darf ich diesen Betrag von meinem Stromanbieter verrechnen lassen?
Ansonsten wäre es Einkommen und würde auf ein Sonderkonto gehen.
Zur Info: ich beziehe im Moment ALG II, keine sonstigen Einkünfte.
Ich möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite sein, bevor ich mich an Stromanbieter wende.
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Ja Du kannst es machen. In der WVP zählt nur pfändbares Einkommen und ,5 Erbanteil .
Wieso geht es sonst auf ein Sonderkonto, wenn Du Hartz IV hast , also kein pfändbares Einkommen, kannst Du die THkosten stunden lassen. Du zahlst diese dann erst nach Ablauf der WVP , innnerhalb von 2 Jahren.