Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Hasel am 15. Januar 2009, 12:04:30

Titel: Rückgabe vom Grundstück und nun ?
Beitrag von: Hasel am 15. Januar 2009, 12:04:30
Hallo
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meinen Anliegen .
Im Dezember 08 wurde meine Insolvenz eröffnet .
Zur hälfe habe ich ein Haus ( in dem keiner drinn
Wohnt ) und zur hälfte das Grundstück welches
Pachtland ist ( hier sind im Grundbuch einmal die
Bank vom Haus eingetragen und die Kirche der
das Grundstück gehört ) . Nun hat mir mein IV
das Grundstück wieder zurück gegeben mit dem
hinweis ich könne es ja aufgeben §928 GBG . Ich
solle mich einfach beim Grundbuchamt durchtelefonieren
wie die Verbindlichkeiten hierfür wären , es würde
nicht viel kosten .  Leider habe ich beim Grundbuchamt nichts
erreichen können . Die kennen noch nicht einmal diesen § .
Die Verbindlichkeiten die mit der
Rückgabe auf mich zu kommen ( Pacht , Versicherung ,
Steuer usw . kann ich niemals bezahlen ) . Mein
Einkommen ist unterhalb der Pfändungsgrenze .
Was soll ich nun tun ?
Vielen Dank im vorraus
Hasel
Titel: Re: Rückgabe vom Grundstück und nun ?
Beitrag von: paps am 15. Januar 2009, 17:35:14
versuchen Sie es mit
Zitat
§928  BGB
Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
   
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.

Das können Sie formlos beim zuständigen Grundbuchamt eintragen lassen.
Schreiben vorbereiten ; Termin holen; Erklärung abgeben; Bestätigung geben lassen; Gebühr bezahlen; -> Das wars (theoretisch)
Titel: Re: Rückgabe vom Grundstück und nun ?
Beitrag von: Hasel am 16. Januar 2009, 12:52:15
Ich Danke für diese Auskunft .

Muss ich denn persönlich beim Amt
vorstellig werden ? :gruebel:
Da , der  Fahrweg zum  Amt 11/2 - 2 Stunden
dauert und ich leider Körperlich nicht
gesund bin . :rougi:
Titel: Re: Rückgabe vom Grundstück und nun ?
Beitrag von: paps am 16. Januar 2009, 18:29:59
Nein es geht natürlich auch schriftlich.
Aber es dauert dann halt wesentlich länger .