Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: whiteflowerxx am 23. Juni 2007, 23:06:43

Titel: Rücklastschrift auf dem Girokonto in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: whiteflowerxx am 23. Juni 2007, 23:06:43
Guten Abend,

Mitte 2005 wurde über mein Vermögen das Privatinsolvenzverfahren eröffnet und ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensperiode.
Nach 2-jähriger Krankheit und längerem ALGII-Bezug mache ich mich selbstständig. Durch Schusseligkeit sind mir jetzt innerhalb von ca. 2 Wochen 2 Rücklastschriften auf meinem Girokonto passiert - das Konto war jeweils nicht ausreichend gedeckt.

Nun habe ich vor ein paar Tagen bei einer anderen Bank zusätzlich zu meinem privaten Konto ein Geschäftskonto beantragt, dort auch von der Privatinsolvenz berichtet.

Meine Frage:
Stehen die Rücklastschriften in der Schufa? Können sie verhindern, daß ich das Geschäftskonto eröffnen kann, falls es so wegen der Privatinsolvenz sonst doch klappen könnte?
Und vor allem: kann die Restschuldbefreiung durch die Rücklastschriften gefährdet sein?

Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
redroses
Titel: Re: Rücklastschrift auf dem Girokonto in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 23. Juni 2007, 23:13:02
Neben dem Willkommen 2x nein.

Rücklastsschriften werden nicht der Schufa gemeldet und da es ggf. Neuschulden sind sind sie vom Verfahren nicht erfasst.

Da Sie aber noch keine Zusage zum neuen Konto haben, liegt das widerum doch an der Schufa, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dort eingetragen ist.
Titel: Re: Rücklastschrift auf dem Girokonto in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: whiteflowerxx am 24. Juni 2007, 12:32:22
Vielen Dank für die Antwort, da fällt mir ein Stein vom Herzen. Beide Beträge, die nicht eingezogen werden konnten, hatte ich schnellstens überwiesen.

Den Eröffnungsantrag für das neue Konto habe ich erst vorgestern gestellt - das wird noch dauern.

Aber ich habe hier von der Ethik-Bank gelesen, da werde ich mal schauen, ob die Geschäftskonten einrichten, falls das andere bei der Postbank nicht funktioniert.

Einen schönen Sonntag