Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Terminator am 27. Januar 2017, 18:14:45

Titel: Rücknahme Antrag auf Restschuldbefreiung
Beitrag von: Terminator am 27. Januar 2017, 18:14:45
Ein schönen guten Abend,

ich habe da ein knifflige Frage zum meinem Regelinsolvenzverfahren.

Verfahrenseröffnung im Juni 2014 (alte Regel).

Sowie es aussieht, kann ich jetzt in der WVP einen erfolgreichen Gläubigervergleich schließen. Via Einmalzahlung (Quote) werden 7 Gläubiger bedient. Diese verzichten auf die Restschuld und erklären dies schriftlich gegenüber dem Gericht. Wenn das durch ist, werde ich einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen.

Nun meine Frage:

Wenn ich meinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurückziehe, werden dann die Schufaeinträge komplett gelöscht?

Ich weiß, dass sowas wohl eher selten vorkommt, aber vielleicht weiß jemand Bescheid.
Titel: Antw:Rücknahme Antrag auf Restschuldbefreiung
Beitrag von: Der_Alte am 27. Januar 2017, 22:10:23
Wieso Rücknahme der Restschuldbefreiung?

Wenn mit dem Vergleich die Gläubiger befriedigt sind durch Verzicht auf weitere Forderungen, könnte doch ein Antrag auf vorzeitige RSB gestellt werden. Das macht sich sicher gut in der Schufa, bleibt aber trotzdem drei Jahre dort gespeichert.
Titel: Antw:Rücknahme Antrag auf Restschuldbefreiung
Beitrag von: Terminator am 30. Januar 2017, 20:43:18
Mein Anwalt klärt es gerade mit dem Insolvenzgericht. So wie ich es verstanden habe, wird so getan, als ob der Antrag nie gestellt wurde und der Eintrag in der Schufa verschwindet. Ich melde mich, wenn ich die Antwort habe.
Titel: Antw:Rücknahme Antrag auf Restschuldbefreiung
Beitrag von: KarlPaul am 31. Januar 2017, 09:22:33
Und was ist wenn die Schufa "Rücknahme Insolvenzantrag" dann meldet? Wäre interessant was hier passiert?