Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Trulla am 07. September 2011, 15:18:46
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ich habe die BK+HK-Abrechnung für das Jahr 2009 im Jahr 2010 erhalten aus der ein Guthaben von 384,-Euro
hervorgeht.
Mein Vermieter zahlt mir den Betrag nicht aus wegen der Insolvenz und will alles dem TH auskehren.
Vom Amtsgericht habe ich den Beschluss v. 9.9.2009 mit folg.Wortlaut:
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins sowie rechtskräftiger
Ankündigung d.RSB gemaß § 200 I Inso in Verbindung mit § 304 I Satz 1 Inso aufgehoben.
Die Wohlverhaltensphase endet voaussichtlich am 27.9.2013.
Nun die Frage, muss der Vermieter mir nicht den anteil ca.anteilig Okt-Dez.2009 zurück-
zahlen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Ab der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses steht die Erstattung Ihnen zu.