Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: FuSchnickens am 10. September 2011, 13:26:51
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Hallo,
Ich kann bei meinem Arbeitgeber ein Auto erhalten wenn ich einen internen Wettbewerb gewinne. Wäre das Auto pfändbar ? Ich bin seit knapp 2 Jahren in der P-Inso.
Gruß und Danke
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Wenn der Gewinnfall vor der Aufhebung des Verfahrens eintritt, ist er voll pfändbar.. :heulen:
Wenn er in der Wohlverhaltensphase eintritt, wird er nicht gepfändet.. :juchu:
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Also ist bei mir wohl alles pfändar oder ? Ich meine die Steuererstattung haben wir dieses Jahr auch erhalten....hmmm
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Sie sollten schon Klarheit darüber haben, in welcher Phase des Verfahrens Sie sich befinden. Mit dem Beschluss des AG, dass das Insolvenzverfahren beendet ist, beginnt die Wohlverhaltensphase. Liegt diese Schreiben vor können Sie einen möglichen Gewinn behalten, sonst nicht.
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Ich glaube das Schreiben ist letztes Jahr im Dezember gekommen. Ich schaue aber morgen mal nach, jetzt ist mir das zu spät.