"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Schadenersatz aus Verkehrsunfall vor Eröffnung der PI, aber Zahlung in der WVP  (Gelesen 2667 mal)

Vorsorge11

  • Gast


Hallo zusammen,

leider habe ich hier nichts gefunden was konkret meinen Fall betrifft und hoffe dass mir hier jemand eine
konkrete Aussage dazu geben kann.

Hier die Fakten kurz zusammengefasst:

Verkehrsunfall:     12/2005
Insolvenzeröffnung: 01/2010
Beginn der WVP:     10/2011

Ich habe meinem damaligen Insovenzverwalter (jetzigem Treuhänder) bei der Insolvenzeröffnung nichts davon erzählt, da ich davon ausgegangen bin dass sowieso nichts mehr dabei rauskommt und zu diesem Zeitpunkt auch schon lange nichts mehr vom Gericht gehört habe.

Die ganze Geschichte mit dem Verkehrsunfall hat so lange gedauert, da der Rechtsanwalt der gegnerischen
Versicherung ständig Einspruch eingelegt hat und jeden festgelegten Gerichtstermin entweder aufgrund von
Urlaub oder aufgrund von Krankheit abgesagt hat.

Dann ist dieser Rechtsanwalt gestorben und das ganze ging mit einem "neuen" Rechtsanwalt der gegnerischen Versicherung wieder von vorne los. Diesesmal ist im Herbst der angeblich endgültige Termin, wobei mir
mein Rechtsanwalt in Aussicht gestellt hat, das wir diesen Prozess zu 99% gewinnen werden und mir dann somit der Anspruch zusteht.

Und nun weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll  :gruebel:, falls es tatsächlich zu einer Zahlung kommen sollte. Die RSB möchte ich auf gar keinen Fall gefährden  :sad:.

Besten Dank schon einmal im voraus     
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154

Claus-seit 7 Wochen mit erteilter RSB

....ja aber was hat denn die evtl. Zahlung mit Ihrer RSB/PI zu tun??
Gespeichert
 

Vorsorge11

  • Gast


Hallo,

damit meinte ich eigentlich ob man das auch dem Treuhänder mitteilen muss und ob dann ggf. auch noch
eine Nachtragsverteilung angeordnet werden kann ?
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154

...weiss nicht.Ich würde garnichts niemandem mitteilen,ist aber meine Meinung. Damit bin ich hier im Forum natürlich schon oft bei den Moderatoren angeeckt.
Ich kann nur sagen wie ich durch die PI/WVP gekommen bin,nämlich easy still und leise-niemals niemanden über irgendetwas unterrichtet-es hat geklappt. (Habe natürlich treu und brav dem TH jeden Monat die pfändbaren Beträge laut Verdienstbescheinigung überwiesen). Aber was ich noch so nebenbei gemacht habe,bleibt mein Geheimnis......
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast

@claus123
Dann seien Sie froh, dass es keiner gemerkt hat und dass hier keiner Ihrer Gläubiger mitliest. Denn wenn Sie falsche Angaben gemacht haben und die Gläubiger benachteiligt wurden, kann bis zu 12 Monaten nach Rechstkraft die erteilte RSB aufgehoben werden.

@vorsorge11
Natürlich steht der Betrag aus der Versicherungszahlung der Masse zu. Der Rechtsstreit hätte bereits im Eröffnungsantrag mitgeteilt werden müssen. Insofern könnte das Gericht auf Antrag des Treuhänders Nachtragsverteilung anordnen.
Gespeichert
 

Lissi

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127

... und dass hier keiner Ihrer Gläubiger mitliest...

Selbst darauf würde ich mich nicht verlassen  :coffee: .
Gespeichert
 

tomwr


Ich habe meinem damaligen Insovenzverwalter (jetzigem Treuhänder) bei der Insolvenzeröffnung nichts davon erzählt, da ich davon ausgegangen bin dass sowieso nichts mehr dabei rauskommt und zu diesem Zeitpunkt auch schon lange nichts mehr vom Gericht gehört habe.

Die ganze Geschichte mit dem Verkehrsunfall hat so lange gedauert, da der Rechtsanwalt der gegnerischen
Versicherung ständig Einspruch eingelegt hat und jeden festgelegten Gerichtstermin entweder aufgrund von
Urlaub oder aufgrund von Krankheit abgesagt hat.

Eigenartig. Wie kann man das vergessen ? Ich meine weil doch der eigenen Anwalt immer noch dran ist. Wie wird denn der Anwalt überhaupt bezahlt ? Ich meine bei jeder Instanz fallen doch Kosten an. Oder gibt es eine RSV ?

Umso unklarer ist mir das, weil nach §240 ZPO laufende Prozesse durch ein Insolvenzverfahren automatisch unterbrochen werden. Der IV hat dann das Recht zu entscheiden, ob er den Prozess fortführt oder nicht.

Wenn ich das richtig interpretiere, geht es hier um eine Zahlung (Forderung) und nicht um eine Verbindlichkeit. Das geht nicht ganz aus dem Eingangsposting hervor. Da steht zwar was von Schadenersatzforderung aber nicht wer darauf klagt.

Generell sind strittige Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren anzugeben, der Schuldner hat nicht zu entscheiden ob eine Forderung von einem Gläubiger relevant ist oder nicht. Nichts anderes kann umgekehrt für Vermögenswerte gelten. Sofern es sich um ein Regelinsolvenzverfahren handelt und die Sache noch nicht aufgeflogen ist, sollte man schnellstens den Vermögensteil nachmelden. Solange das unentdeckt ist, rechtfertigt eine Berichtigung nicht unbedingt eine Versagung der RSB.

Wenn es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt, dann sollte man lieber still halten weil jedes falsch ausgefüllte Verzeichnis im Insolvenzantrag mehr oder weniger automatisch durch entsprechenden Gläubigerantrag zur Versagung der RSB führen wird. Es sei denn, kein Gläubiger macht diese Rechte geltend, weil er sich für den Fortgang des Verfahren nicht interessiert. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Eine Versagung nach 290 InsO sollte in der WVP nicht mehr möglich sein.

Aber in allen anderen Dingen stimme ich zu.

Das "Vergessen" scheint (mir persönlich) nicht darstellbar.
Im Antrag auf Eröffnung wird sogar explizit nach offenen Forderungen gegen andere gefragt.

Ich würde wie eingangs bereits durch vorsorge11 beschrieben, dem Th den Sachverhalt und eine mögliche Zahlung mitteilen.
Fraglich ist ja auch, ob das Verfahren dann abgeschlossen sein wird.

Über welche Höhe reden wir denn?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr


Möchte meinen obigen Beitrag korrigieren, da ja das Insolvenzverfahren schon abgeschlossen ist. Das hatte ich überlesen. Lasse die Ausführungen dazu aber trotzdem mal stehen.

In dem vorliegenden Fall würde ich dann doch nichts mitteilen. Eine Versagung der RSB nach §295 InsO ist für diesen zurückliegenden Fall dann wohl nicht mehr möglich, da ein Vermögenserwerb nach dem Insolvenzverfahren nicht in den Insolvenzbeschlag fällt und auch nicht unter die Abtretungserklärung. Lediglich Erbschaften fallen darunter. Ein TH könnte einen Antrag auf Nachtragsverteilung stellen, wenn er davon weiß. Weiß er aber offenbar nicht. Da die Erstattung in solchen Fällen in aller Regel auf das Anderkonto des Anwalts erfolgt (der vermutlich den Betrag um seine Kosten bereinigen wird), kann man vielleicht vereinbaren, dass die erhaltene Zahlung von ihm auf ein anderes Konto geleistet wird. Oder er zahlt den Betrag in Bar aus. Wäre auch eien Möglichkeit.

Kann man nur sagen, nochmal Glück gehabt.  :wink:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz