Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 09. Juni 2010, 00:09:24
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Hallo zusammen,
mir ist bekannt, dass eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode zu 50% an den TH geht.
Ich habe nun zufällig im Internet einen Absatz gefunden, dass Schenkungen nicht pfändbar sind.
Ist dies richtig und gilt das auch für Immobilien?
Wenn ja, gelten irgentwelche Höchstgrenzen und kann einen ein Gläubiger daraus "einen Strick" knüpfen (Versagung RSB)?
viele Grüße
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Hallo,
ja, Schenkungen in der WVP sind unpfändbar.
Es ist allerdings so, dass Schenkungen nicht als "vorgezogenes Erbe" zu deuten sein dürfen! Schenken z. B. Ihre Eltern Ihnen eine Immobilie so könnte dies der Fall sein.