Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tony am 17. Juni 2011, 12:18:44

Titel: Schenkung innerhalb der WVP
Beitrag von: tony am 17. Juni 2011, 12:18:44
Hallo zusammen,

meine WVP endet am 27.06.2011.

Nun, hat meine Mutter vor mir ein Haus zu kaufen. Der Notartermin ist am 20.06., also 7 Tage vor Ende der WVP. Sie möchte, dass ich als Käufer auftrete, das Bezahlen übernimmt sie. Der Kaufpreis ist aber erst am 1.10. fällig.

Geht das so einfach? Muß ich das angeben?

Viele Grüße
Tony
Titel: Re: Schenkung innerhalb der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 17. Juni 2011, 12:24:39
In der Wohlverhaltensphase kannst Du kaufen was Du willst. Kritisch könnte es nur sein, wenn Forderungen wegen vbuH nicht von der RSB erfasst werden oder ein Gläubiger zu Recht einen Versagensantrag stellen könnte.
Wenn beides ausgeschlossen ist, kaufen, sonst lieber durch die Mutter kaufen lassen, kann sie ja nach erteilter RSB an Dich verschenken.

Den TH und das Gericht geht der Vermögenserwerb nach Beendigung des Insolvenzverfahrens nichts mehr an.
Titel: Re: Schenkung innerhalb der WVP
Beitrag von: makro am 17. Juni 2011, 12:40:15
macht es hier nicht auch Sinn die paar Wochen zu warten und die Erteilung der RSB abzuwarten?
Titel: Re: Schenkung innerhalb der WVP
Beitrag von: Achdujeh am 17. Juni 2011, 16:16:46
macht es hier nicht auch Sinn die paar Wochen zu warten und die Erteilung der RSB abzuwarten?
Das wäre auf jeden Fall der sichere Weg.

Wenn man allerdings keine sehr hohen Schulden hatte und sich auch absolut sicher ist, dass nicht noch irgendwo vergessene Gläubiger lauern, kann man sich auch vor der RSB schon beschenken lassen. Dann dürfte das Risiko vernachlässigbar sein.

FG Achdujeh
Titel: Re: Schenkung innerhalb der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 17. Juni 2011, 16:47:17
Vergessene Gläubiger haben ohnehin schon verloren, es sei denn man versemmelt die RSB. Versagensgründe aus 290 InsO gelten nämlich nicht mehr und wer nicht angemeldet hat, ist raus.
Und wenn man die RSB nicht bekommt stehen ohnehin alle Gläubiger wieder mit fröhlichem Gesicht da und warten auf die Ergebnisse des GV.

Und wie schon gesagt: Schenkung, wenn alles klar ist, ist auch eine Option