"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schlusstermin  (Gelesen 1937 mal)

kadojo

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 68
Schlusstermin
« am: 22. April 2010, 15:59:12 »

Hallo, habe mal eine Frage?

Ist es richtig wenn ein Gläubiger beim Schlusstermin ein Versagungsantrag stellt, und ich beim Schlusstermin nicht anwesend bin, dass ich danach keine Möglichkeit  mehr habe eine Beschwerde gegen diesen Versagungsantrag vorbringen kann?

Ist dies so in einem schriftlichen Schlusstermin auch so? Oder nur in einem persönlichen Schlusstermin????

Es soll auch vom BGH ein Urteil darüber geben, ist es also sinnvoll beim Schlusstermin in jedemfall anwesend zu sein, um seine Chance des sofortigen Widerspruchs bzw. Beschwerde wahrnehmen zu können.

Habe noch keinen Schlusstermin, soll aber demnächst stattfindenweil die 6 Jahre im Oktober rum sind.

Vielen Dank im vorraus.

Lg. Kadojo
Gespeichert
 

kadojo

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 68
Re: Schlusstermin
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 16:02:45 »

Regelinsolvenz, eröffnet 10.2004 noch kein Schlusstermin.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Schlusstermin
« Antwort #2 am: 22. April 2010, 17:25:28 »

Hallo,

IX ZB 183/06 BGH vom 02.07.2009.

MfG

ThoFa

P.S.: Schriftliche Verfahren kann man natürlich auch nur schriftlich antworten.
Gespeichert
 

kadojo

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 68
Re: Schlusstermin
« Antwort #3 am: 24. April 2010, 02:56:48 »

Danke  lieber Thofa :biggrin:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz