Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kadojo am 22. April 2010, 15:59:12

Titel: Schlusstermin
Beitrag von: kadojo am 22. April 2010, 15:59:12
Hallo, habe mal eine Frage?

Ist es richtig wenn ein Gläubiger beim Schlusstermin ein Versagungsantrag stellt, und ich beim Schlusstermin nicht anwesend bin, dass ich danach keine Möglichkeit  mehr habe eine Beschwerde gegen diesen Versagungsantrag vorbringen kann?

Ist dies so in einem schriftlichen Schlusstermin auch so? Oder nur in einem persönlichen Schlusstermin????

Es soll auch vom BGH ein Urteil darüber geben, ist es also sinnvoll beim Schlusstermin in jedemfall anwesend zu sein, um seine Chance des sofortigen Widerspruchs bzw. Beschwerde wahrnehmen zu können.

Habe noch keinen Schlusstermin, soll aber demnächst stattfindenweil die 6 Jahre im Oktober rum sind.

Vielen Dank im vorraus.

Lg. Kadojo
Titel: Re: Schlusstermin
Beitrag von: kadojo am 22. April 2010, 16:02:45
Regelinsolvenz, eröffnet 10.2004 noch kein Schlusstermin.
Titel: Re: Schlusstermin
Beitrag von: ThoFa am 22. April 2010, 17:25:28
Hallo,

IX ZB 183/06 BGH vom 02.07.2009.

MfG

ThoFa

P.S.: Schriftliche Verfahren kann man natürlich auch nur schriftlich antworten.
Titel: Re: Schlusstermin
Beitrag von: kadojo am 24. April 2010, 02:56:48
Danke  lieber Thofa :biggrin: