Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kadojo am 22. April 2010, 15:59:12
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Hallo, habe mal eine Frage?
Ist es richtig wenn ein Gläubiger beim Schlusstermin ein Versagungsantrag stellt, und ich beim Schlusstermin nicht anwesend bin, dass ich danach keine Möglichkeit mehr habe eine Beschwerde gegen diesen Versagungsantrag vorbringen kann?
Ist dies so in einem schriftlichen Schlusstermin auch so? Oder nur in einem persönlichen Schlusstermin????
Es soll auch vom BGH ein Urteil darüber geben, ist es also sinnvoll beim Schlusstermin in jedemfall anwesend zu sein, um seine Chance des sofortigen Widerspruchs bzw. Beschwerde wahrnehmen zu können.
Habe noch keinen Schlusstermin, soll aber demnächst stattfindenweil die 6 Jahre im Oktober rum sind.
Vielen Dank im vorraus.
Lg. Kadojo
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Regelinsolvenz, eröffnet 10.2004 noch kein Schlusstermin.
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Hallo,
IX ZB 183/06 BGH vom 02.07.2009.
MfG
ThoFa
P.S.: Schriftliche Verfahren kann man natürlich auch nur schriftlich antworten.
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Danke lieber Thofa :biggrin: