Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rollyfloh am 08. September 2009, 17:39:48
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Hallo, zusammen
Ich habe mal wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Gericht. In dem Schreiben teilte man mir mit das der Schlussverteilung zugestimmt wird. Was ich aber nicht vertstehe ist folgender Satz:
"Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu einem bestimmten Datum im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Die einzelnen Punkte jetzt auf zu listen wäre blöd, da es ja wohl in jedem Verfahren die gleichen sind, denke ich mal. :cheesy:
Was muss ich da jetzt genau tun? muss ich irgendwelche Dokumente wie Arbeitsbemühungen ( ich arbeite z.Zt auf 400;Euro Basis) zum Gericht schicken ?
Danke im voraus
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Hallo,
nein Sie müssen nichts machen.
MfG
ThoFa
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Danke für die Antwort, jetzt kann mein Kopf sich in aller Ruhe bei einer Tasse Kaffee :coffee: von den Grübeleien erholen.:biggrin: