Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kadojo am 25. Juli 2010, 21:30:09
-
Frage. Schlussverzeichnis vom Febr.2010 aber besonderer Prüftermin erst im März für nachträgliche Forderungen gewesen.
Ist dass Schlussverzeichnis vom Febr. da noch aktuell? Ich blick da bald nicht mehr durch :dntknw:
Sind unerlaubte Handlungen im Schlussverzeichnis auch gesondert gekennzeichnet?
Sind nur die im Schlussverzeichnis aufgeführten Gläubiger verteilungsberechtigt???
Bin völlig durcheinander sorry :rougi:
Gruß Kadojo